Herrmann hatte bei einem Treffen mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Montagabend im Kanzleramt zum Streitthema Flüchtlingspolitik beraten.
Dabei habe man sich auf ein weiteres Verfahren zur Sicherung der deutschen Grenzen geeinigt. Die Bundespolizei setzt demnach die Kontrollen an der Binnengrenze „sichtbar und effektiv“ fort und zwar der Lage angepasst und mit ausreichend Personal. Ein flankierender Einsatz bayerischer Schleierfahnder solle mögliche Sicherheitslücken vermeiden, da sich andere Migrations- und Schleuserrouten entwickeln könnten.
Es sei gemeinsame Überzeugung von Bundesregierung und bayerischer Staatsregierung, „dass die ‚Politik des Durchwinkens‘ nicht hinnehmbar ist“, erklärte Herrmann. Sie sei weder EU-rechtskonform noch eine taugliche Lösung der Flüchtlingskrise, sondern trage zu deren Verschärfung bei. Der Bund und Bayern wollen sich für die unverzügliche Einführung eines Europäischen Ein- und Ausreiseregisters einsetzen. „Die EU muss verhindern, dass zum Beispiel Terroristen mit verschiedenen Identitäten durch halb Europa vagabundieren“, warnte Herrmann.
Die von Bayern lange angedrohte Verfassungsklage gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung ist damit vorerst vom Tisch. Das hat das bayerische Kabinett am Dienstag in München entschieden. Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer hatte den Verzicht bereits vor einer Woche mit Blick auf den massiven Rückgang der Flüchtlingszahlen angedeutet.
„Der Bund ist dazu bereit, Maßnahmen zu einer Begrenzung von Flüchtlingsströmen zu treffen, falls sich die derzeit niedrigen Flüchtlingszahlen wieder erhöhen“, erklärte Herrmann. „Wir werden deshalb die Klage in die Schublade legen.“ Hermann warnte zugleich, sie könne dort aber auch „jederzeit“ wieder herausgeholt werden. Bayerns Justizminiser Winfried Bausback (CSU) betonte, die Rechtsposition Bayerns bleibe „klar und unverändert“.
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