Das Gemeinsame Kommuniqué bringt den Wunsch der Republik Aserbaidschan und der Republik Botswana zum Ausdruck, das gegenseitige Verständnis und die Zusammenarbeit zwischen ihren Ländern und Völkern zu fördern.
Das Dokument betont zudem, dass sich die Regierungen beider Staaten an die Charta der Vereinten Nationen und die allgemein anerkannten Normen und Grundsätze des Völkerrechts halten, insbesondere an jene, die die Souveränität und territoriale Integrität der Staaten sowie das Prinzip der Nichteinmischung in deren innere Angelegenheiten betreffen.
Die Ständigen Vertreter unterzeichneten außerdem ein Schreiben an den UN-Generalsekretär mit der Bitte, das Gemeinsame Kommuniqué als Dokument der Vereinten Nationen zu verbreiten.
Tags:






