In Bab al-Hawa aber verhinderte der Zoll die Einfuhr der Babymilch-Container mit der Begründung, es wäre „Etikettenbetrug“ begangen worden. Ursprünglich für den persischen Markt produzierte Babymilchdosen mit einem ursprünglichen Mindesthaltbarkeitsdatum im Dezember 2015 bzw. Januar 2016, waren auf der Basis des europäischen Lebensmittelrechts nach Rücksprache und Bestätigung durch das Amt für Lebensmittelüberwachung für weitere sechs Monate – bis Juli 2016 – für unbedenklich erklärt worden.
Sowohl Humana als auch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hatten nach Angaben des Barada Syrienhilfe e.V. bestätigt, dass die Babymilch weitere 6 Monate haltbar und im Einklang mit dem neuen Mindesthaltbarkeitsdatum absolut unbedenklich für den Verzehr sei.
Die Kontrollorgane an der Grenze schöpften jedoch auf Grund der auf den Iran – wohin die Ware ursprünglich verkauft werden sollte – zugeschnittenen Etikettierung und wegen des abgeänderten Mindesthaltbarkeitsdatums Verdacht. Auch das medizinische Kommitee in Idlib kam nach Untersuchungen zum Entschluss, dass die Dosen abgelaufen sind. Offenbar witterte man einen Sabotageakt oder einen geplanten Angriff auf die Gesundheit der Zivilbevölkerung hinter der Lieferung.
In einer später veröffentlichten Erklärung wurde unter anderem behauptet, es gäbe keinen Beweis für eine Laboruntersuchung, die eine Unbedenklichkeit der Ware beweisen würde. Außerdem wurde von einem „Verfallsdatum“ gesprochen. Allerdings ist das Mindesthaltbarkeitsdatum kein Verfallsdatum.
Im Regelfall sind ordnungsgemäß aufbewahrte und transportierte Lebensmittel bis weit nach dem angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum gefahrlos konsumierbar. Erst das Verfallsdatum bezeichnet den Zeitpunkt, von dem an kein Verzehr mehr stattfinden sollte. Dieses liegt jedoch gerade auch bei vakuumverpacktem Milchpulver regelmäßig weit hinter der Mindesthaltbarkeit. Erst ab dem Verfall gilt ein Lebensmittel als verdorben, nicht jedoch nach dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums. Aus diesem Grund wird auch vonseiten europäischer Politiker überlegt, die verpflichtende Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums auf Verpackungen, wie sie jetzt in der EU üblich ist, durch jene des tatsächlichen Verfallsdatums zu ersetzen.
Die Zollautoritäten monierten jedoch auch, dass die Dokumente aus Deutschland, die eine Verlängerung der Mindesthaltbarkeit vorgesehen hätten, zu einem Zeitpunkt ausgestellt worden sein sollen, als diese sich schon in der Türkei befunden hätten. Außerdem hätte auch die Zeit bis zum Anlauf des Mindesthaltbarkeitsdatums nur noch einen Monat betragen.
Der Barada Syrienhilfe e.V. hat unterdessen infolge des Vorfalls, im Zuge dessen Spendengelder in sechsstellige Höhe vernichtet wurden, seine Cross-Border-Hilfe eingestellt. Ahrar al-Sham betont, man habe durch das Eingreifen „eine größere Katastrophe verhindert“. Syrische Babys bleiben jedoch weiterhin ohne Milchnahrung.
Quelle: https://azvision.az/redirect.php?url=http://eurasianews.de/
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