Strafverfahren wegen des Einsatzes von Chemiewaffen seitens Armeniens

  13 Mai 2016    Gelesen: 1473
Strafverfahren wegen des Einsatzes von Chemiewaffen seitens Armeniens
Die Militärstaatsanwaltschaft Aserbaidschans leitet ein Strafverfahren nach der Tatsache des Einsatzes von Chemiewaffen gegen Zivilbevölkerung Aserbaidschans seitens Armeniens ein, berichtet Azvision.az unter Berufung auf die Republikanische Militärstaatsanwaltschaft.

Durch die Nationale Agentur für Minen Aktionen der Republik Aserbaidschan (ANAMA) wurde eine von armenischen Streitkräften abgeworfene nicht explodierte weiße Phosphorbombe entdeckt, die am 11. Mai von den Mitarbeiter der Agentur entschärft wurden.

Die Mitarbeiter der Ermittlungsabteilung der Militärstaatsanwaltschaft besichtigten das Gelände, wo chemische Bombe aus weißem Phosphor geworfen wurde.Die Kanonenkugel im Kaliber 122 mm enthält etwa 3 Kilogramm 60 Gramm weißen Phosphor und ist 27 Kilogramm 70 Gramm schwer.

Es wurde festgestellt, dass der Einsatz der weißen Phosphorbombe laut Genfer Convention von 1980 verboten ist. Jedoch hat Armenien diese Waffen gegen Zivilisten eingesetzt.

Adil

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