Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hat die Entscheidung über die Überprüfung von 2 Beschwerden nach der Tatsache der Begehung an der Kontaktlinie der Truppen der Vebrechen von den Streitkräften Armeniens getroffen, sagte am Freitag der bevollmächtigte Vertreter Aserbaidschans im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Chingiz Askerow bei den durchgeführten Anhörungen in der Nationalen Versammlung zum Thema "die letzten Ereignisse an der Kontaktlinie der Truppen: Probleme des internationalen Völkerrechts".
Adil
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