Diese Änderung findet sich im Gesetz zur Änderung des Steuergesetzbuches wieder, das vom Präsidenten der Republik Aserbaidschan, Ilham Aliyev, unterzeichnet wurde.
Nach geltendem Recht werden gemäß Artikel 191.5 des Steuergesetzbuches gezahlte Steuern, Zinsen und Bußgelder, sofern sie die berechneten Beträge übersteigen (mit Ausnahme des Anteils, der für die Verbrauchsteuer an die obligatorische Krankenversicherung abgeführt wird), zur Begleichung anderer Steuern, Zinsen, Bußgelder und Verwaltungsstrafen verwendet oder, mit Zustimmung des Steuerpflichtigen, auf zukünftige Verbindlichkeiten angerechnet.
Der Gesetzentwurf sieht die Streichung dieser Ausnahme vor.
Artikel 191.5 legt fest, dass die auf die in diesem Gesetzbuch genannten verbrauchsteuerpflichtigen Waren erhobenen Verbrauchsteuern bis zu dem im „Gesetz über die Krankenversicherung“ festgelegten Anteil an die obligatorische Krankenversicherung abgeführt werden. Gemäß dem „Gesetz über die Krankenversicherung“ betragen die Verbrauchssteuern auf verschiedene Waren in Aserbaidschan 0,02 Manat (0,01 US-Dollar) pro Liter für Benzin, Diesel und Flüssiggas aus heimischer Produktion, die nach Aserbaidschan importiert werden; 0,2 Manat (0,12 US-Dollar) pro Liter für Wodka, Spirituosen, Liköre und Spirituosen; 0,05 Manat (0,03 US-Dollar) pro Liter für Bier (ausgenommen alkoholfreies Bier) und andere bierhaltige Getränke; 1,5 Manat (0,88 US-Dollar) pro 1.000 Stück Zigaretten, Zigarren und Tabakersatzprodukte; und 0,1 Manat (0,06 US-Dollar) pro Liter für Energy-Drinks.
Der Gesetzentwurf sieht die Streichung der oben genannten Bestimmung vor. Dies bedeutet, dass die nach geltendem Recht an die obligatorische Krankenversicherung entrichteten Verbrauchssteuern auf alkoholische Getränke und Tabakwaren gemäß dem „Gesetz über die Krankenversicherung“ entfallen. Der Vorschlag beinhaltet außerdem die Übertragung dieser Zahlungen in den Staatshaushalt.
Die vorgeschlagene Gesetzgebung sieht die Abschaffung des der Krankenversicherung zugewiesenen Teils der Verbrauchssteuern und die anschließende Umverteilung dieser Mittel in den Staatshaushalt vor, verbunden mit der Aufhebung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
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