Laut Mutko gab es 2012 und 2013 einige Todesfälle in Mannschaftssportarten, als 16-jährige Hockeyspieler auf dem Spielfeld gestorben seien. Deshalb habe man daraufhin besonders in dieser Sportart den Sportlern Meldonium verschrieben.
„Wenn man das Präparat auf die Dopingliste setzt, sollte man auch verstehen, wie es wirkt, wie lange es noch im Körper nachweisbar ist. Wenn sie das am 29. September beschließen und es am 1. Januar des nächsten Jahres in Kraft tritt, müssen sie sich sicher sein, dass dieses Präparat in weniger als drei Monaten aus dem Körper heraus ist“, betonte er.
Die WADA hatte am 13. April die Ergebnisse einer Zwischenuntersuchung veröffentlicht, laut der ein Anteil von weniger als ein Mikrogramm Meldonium pro Milliliter in einer Dopingprobe, die vor dem 1. März 2016 genommen wurde, zulässig ist. Zudem wurde erklärt, dass ein Beschluss über die zeitweise Disqualifikation von Sportlern bzw. eine Aufhebung vom internationalen Verband getroffen wird, falls die Konzentration in einer Dopingprobe vor dem 1. März zwischen 1 bis 15 mcg bzw. weniger als 1 mcg in einer Dopingprobe nach dem 1. März ausmacht.
Quelle: .sputniknews.com
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