Letzte Hürden beseitigt: EU bereitet CETA zur Abstimmung vor

  14 Mai 2016    Gelesen: 501
Letzte Hürden beseitigt: EU bereitet CETA zur Abstimmung vor
Die EU-Kommission bereitet den Weg zur Abstimmung über das Freihandelsabkommen CETA mit Kanada vor. Die EU ist es in letzter Sekunde gelungen, die umstrittenen Schiedsgerichte neu zu strukturieren. EU-Parlament und Rat werden im Juni abstimmen. Danach können die Schiedsgerichte ihre Arbeit aufnehmen – auch ohne Zustimmung der Staaten, weil sie in der alleinigen Kompetenz der EU liegen.
Die EU-Kommission hat am Freitag signalisiert, dass das Abkommen mit Kanada im Oktober auf einem Gipfel unterzeichnet werden könnte: „Die Mitgliedsstaaten unterstützen das Abkommen sehr stark“, sagte die Vertreterin der niederländischen EU-Ratspräsidentschaft, Lilianne Ploumen, am Freitag beim Ministerrat der EU-Handelsminister in Brüssel.

Nach massiven Einwänden aus den EU-Mitgliedsstaaten ist es der EU-Kommission gelungen, eine völlige Neufassung der Schiedsgerichte in das CETA mit Kanada einzubauen. Ein Sprecher der EU-Kommission bestätigte den Deutschen Wirtschafts Nachrichten die Neufassung zu diesem Punkt, der erst nach dem bereits fertig verhandelten Vertragswerk eingefügt wurde – ein in der EU eher ungewöhnlicher Prozess, der auf die Delikatesse der Materie verweist.

Der Sprecher lässt offen, ob es zu einer vorläufigen Anwendung kommen wird – ob also Teile schon vor der Ratifizierung durch alle Staaten angewendet werden: „Derzeit wird der CETA-Text nach der inzwischen abgeschlossenen Rechtsförmlichkeitsprüfung, dem sogenannten ,legal scrubbing‘, in alle EU-Amtssprachen übersetzt. Bevor der CETA-Text dann dem Ministerrat zur Entscheidung vorgelegt wird, spricht die Kommission eine Empfehlung aus, welchen Charakter das Abkommen hat, also ob es ein gemischtes oder nicht-gemischtes Abkommen sein könnte.“ Dies werde „sehr wahrscheinlich Anfang Juni sein. Das Europäische Parlament muss ebenfalls darüber beraten und abstimmen, wahrscheinlich ebenfalls im Juni. Ohne die Zustimmung der beiden europäischen Gesetzgeber wird das Abkommen nicht angewandt werden, auch nicht vorläufig.“

Der Sprecher über die Mitwirkung der nationalen Parlamente: „Befindet der Rat, dass das Abkommen gemischt ist, müssen dann noch die Parlamente der Mitgliedstaaten das Abkommen ratifizieren. Voraussetzung ist immer, dass Rat und Europäisches Parlament dem Text zugestimmt haben.“ Nach Informationen der Deutschen Wirtschafts Nachrichten wird die EU auf Grundlage ihrer Juristen-Expertise das Abkommen als gemischt ansehen. Der Sprecher: „Dieser Ratifizierungsprozess in den Mitgliedstaaten dauert in der Regel zwei Jahre oder länger. Während dieser Zeit kann das Abkommen vorläufig angewendet werden. Bei gemischten Abkommen betrifft das allerdings nur die Bereiche, die ausschließlich in der Zuständigkeit der EU liegen.“

Dies würde allerdings auf das Schiedsgericht zutreffen: Laut Artikel 207 des 2009 in Kraft getretenen Lissabonner Vertrages fallen ausländische Direktinvestitionen – also solche, die von den Investitionsschutzkapiteln des CETA reguliert werden – unter die alleinige Kompetenz der EU.

Der nun endgültige CETA Entwurf sieht vor, ein ständiges Schiedsgericht ins Leben zu rufen, welches Streitigkeiten zwischen kanadischen und europäischen Investoren auf der einen und Kanada und den europäischen Mitgliedstaaten auf der anderen Seite schlichten soll (CETA Entwurf vom 29. Februar 2016, Artikel 8.27). Laut der Pressemitteilung der EU-Kommission soll das ständige Schiedsgericht mit 15 „hochqualifizierten und ethisch über jeden Zweifel erhabenen” Juristen bestellt werden.

Artikel 8.27(2) des Entwurfes sieht vor, dass fünf der Schiedsrichter Europäer, fünf Kanadier und fünf Staatsbürger von einem anderen Land, also nicht der EU oder Kanada sein sollen. Interessanterweise spricht der Entwurf des Abkommens hier von einem „Drittland“ und behandelt die 28 EU-Mitgliedstaaten als ein einheitliches Völkerrechtssubjekt.

Außerdem soll die Anzahl der Mitglieder des ständigen Schiedsgerichtes von einem gemeinsamen Gremium je nach Belieben vergrößert oder verkleinert werden, jeweils in Dreierschritten. Wenn sich also nicht genügend Schiedsrichter finden lassen die den hohen ethischen Ansprüchen des Gremiums entsprechen, könnte das Schiedsgericht am Ende also aus nur drei Mitgliedern bestehen. Ein starker Andrang für Kandidaten aus immerhin 29 unabhängigen souveränen Staaten ist ein wahrscheinlicheres Szenario.

Die Frage, ob es sich bei Freihandelsabkommen um gemischte Abkommen handelt, stellte sich bereits bei dem von der EU Kommission verhandelten Freihandelsabkommen mit Singapur (EUSFTA). Nachdem das EUSFTA im Oktober 2014 fertig verhandelt wurde, ließ die EU-Kommission die Frage der Rechtsnatur des EUSFTA vom europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) sind die meisten EU-Mitgliedstaaten einschließlich Deutschlands der Meinung, das Freihandelsabkommen wie EUSFTA nicht die ausschließliche Kompetenz der EU, sondern auch die Kompetenzen der Mitgliedstaaten betreffen.

Das Urteil des europäischen Gerichtshofes zur Rechtsnatur des Abkommens mit Singapur ist nach wie vor ausstehend. Laut dem BMWI ist „während der Dauer des EuGH Verfahrens nicht mit einer Unterzeichnung und Anwendung des Abkommens“ zwischen der EU und Singapur zu rechnen. Dieselbe Logik müsste also auch für das CETA gelten. Bis die grundlegende Frage zur Kompetenzverteilung zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten nicht endgültig geregelt ist, kann die EU stellvertretend für alle 28 Mitgliedstaaten ein weitreichendes Freihandels- und Investitionsschutzabkommen im Grunde nur abschließen, wenn sich Rat und Kommission darauf einigen.

Es ist denkbar, dass wegen des erbitterten Streits um TTIP ein Kompetenzstreit innerhalb der EU beim CETA ausbleiben könnte.

Ganz sicher ist das allerdings nicht: Am Freitag zeigte sich, dass es immer noch sehr unterschiedliche Standpunkte gibt: Wegen der Front gegen TTIP machten der deutsche Wirtschaftsstaatssekretär Matthias Machnig und zahlreiche Minister in Brüssel deutlich, dass den nationalen Parlamenten bei Handelsabkommen weiterhin ein Mitspracherecht eingeräumt werden soll. Aussagen des italienischen Industrieministers Carlo Calenda sagte dagegen, dass Italien es für zu risikoreich halte, neben den Regierungen und dem EU-Parlament immer auch alle nationalen Parlamente zu beteiligen. Ein solches Verfahren könne das Aus für die europäische Handelspolitik bedeuten, sagte Calenda mit Blick auf die Gefahr, dass Abkommen wegen des Widerstandes eines einzelnen Parlamentes nicht in Kraft treten können.

Die Vertreterin der niederländischen EU-Ratspräsidentschaft, Lilianne Ploumen, sagte mit Blick auf CETA gesagt, es handele sich nach der Auffassung vermutlich aller Regierungen um ein sogenanntes gemischtes Abkommen. Konkret müssen damit nicht nur die Regierungen, sondern – je nach verfassungsrechtlicher Vorgabe – auch die nationalen Parlamente zustimmen.

Die EU-Kommission verweist daher auf einen Punkt, der den EU-Staaten das Abkommen schmackhaft machen könnte. Der Sprecher der EU-Kommission: „Kanada öffnet seine öffentlichen Ausschreibungsverfahren für EU-Unternehmen in größerem Umfang als für seine anderen Handelspartner. EU-Unternehmen werden – als erste nicht-kanadische Unternehmen – in Kanada künftig nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Ebene der Provinzen und Kommunen Angebote für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen einreichen können. Das geschätzte Volumen des öffentlichen Beschaffungsmarktes in Kanadas Provinzen ist doppelt so groß wie das Marktvolumen auf Bundesebene.“

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