AzVision berichtet, dass in diesem Zusammenhang der Gesetzentwurf zur Genehmigung des „Abkommens zwischen der Regierung der Republik Aserbaidschan und der Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Bereich der Zollangelegenheiten“ in der heutigen Plenarsitzung der Frühjahrssitzung des Parlaments zur Beratung vorgelegt wurde.
Es wurde darauf hingewiesen, dass das Abkommen am 27. November 2025 in Baku unterzeichnet wurde.
Dem Abkommen zufolge leisten die Zollbehörden der Vertragsparteien einander im Rahmen ihrer Befugnisse Amtshilfe, wenn sie dies für die ordnungsgemäße Anwendung des Zollrechts für notwendig erachten, insbesondere wenn ihnen Informationen über Folgendes vorliegen:
a) Aktivitäten, die gegen das Zollrecht verstoßen haben, verstoßen oder verstoßen könnten und im Interesse der anderen Vertragspartei liegen könnten;
b) Waren, die bekanntermaßen Gegenstand erheblicher Verstöße gegen das Zollrecht im Hoheitsgebiet des Staates der anderen Vertragspartei sind;
c) Güter, die gegen die Übereinkommen gegen den unerlaubten Handel mit Suchtstoffen, psychotropen Substanzen oder deren Vorprodukten verstoßen, oder gefährliche Güter und Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die einen Verstoß gegen internationale Übereinkommen und Resolutionen darstellen.
Nach Diskussionen wurde der Entwurf zur Abstimmung gestellt und in einer Lesung angenommen.
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