Es ist eindeutig, dass das öffentliche Gerichtsverfahren gegen Ruben Vardanyan, einen armenischen Staatsbürger, der wegen Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung und anderer schwerer Verbrechen gemäß den einschlägigen Artikeln des Strafgesetzbuches der Republik Aserbaidschan vor dem Militärgericht in Baku angeklagt war, in voller Übereinstimmung mit internationaler Rechtsprechung geführt wurde. Während des Verfahrens konnten der Angeklagte, sein Verteidiger, die Opfer, deren Rechtsnachfolger und Vertreter frei teilnehmen, und der Prozess wurde von den Medien umfassend begleitet. Schließlich wurde R. Vardanyan der ihm vorgeworfenen Verbrechen für schuldig befunden und vom Gericht zu 20 Jahren Haft verurteilt.
Aufgrund des in voller Übereinstimmung mit den Bestimmungen des internationalen Menschenrechts und der internationalen Rechtsprechung durchgeführten Gerichtsverfahrens ist die Erklärung des Vertreters der internationalen Nichtregierungsorganisation „Amnesty International“ zum Urteil gegen Ruben Vardanyan rechtlich und moralisch unzutreffend, nicht objektiv und voreingenommen.
Daher sind die Behauptungen und Aussagen … Die in der Erklärung getroffenen Aussagen stehen im eklatanten Widerspruch zur UN-Charta und anderen internationalen Rechtsdokumenten. Personen, die denselben Status genießen wie jene, die während des Zweiten Weltkriegs Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit begangen haben, werden geschützt. Zu den Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit sowie zu den Kriegsverbrechen, die seit über 30 Jahren an Aserbaidschanern verübt werden, wird keine Stellungnahme abgegeben.
Das Vorgehen der genannten Organisation widerspricht den für internationale Nichtregierungsorganisationen unerlässlichen Grundsätzen der Objektivität, Ausgewogenheit und Berufsethik und spiegelt die fehlende Objektivität der Erklärung wider.
Wir fordern die internationale Nichtregierungsorganisation Amnesty International auf, ihre einseitige und selektive Vorgehensweise aufzugeben, von einer politischen Instrumentalisierung rechtlicher Prozesse abzusehen und sich dem Schutz der Menschenrechte auf der Grundlage objektiver, ausgewogener und professioneller Prinzipien zu widmen.
Internationale Menschenrechtsarbeit kann nur dann legitim und glaubwürdig sein, wenn sie auf Fakten, Recht und Gerechtigkeit beruht“, fügte Sabina Aliyeva hinzu.
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