Der Sprecher des türkischen Außenministeriums, Tanju Bilgic, erklärte, dass die türkische Minderheit in der Region Westthrakien die Einführung von Regelungen und Praktiken möchte, „die es der Minderheit erlauben, in den Genuss grundlegender Rechte und Freiheiten zu kommen.“
In der vergangenen Woche berichtete die griechische Tageszeitung Ekathimerini, dass Athen eine Anfang Mai an einer türkischen Universität gehaltene Konferenz zum Thema „Die türkische Identität der Muslime in Westthrakien“ scharf kritisierte. Die Zeitung schrieb, dass Athen die Ansicht vertrete, dass die Konferenz Spannung und Unsicherheit unter den griechischen Muslimen schüre.
Griechenland erkennt die in Westthrakien lebende Minderheitsbevölkerung als eine religiöse, also muslimische, und nicht als ethnische, also türkische, Minderheit an. Der Sprecher des griechischen Außenministeriums, Efstratios Efthymiou, wurde in der Samstagsausgabe der Ekathimerini mit den Worten zitiert: „Griechenland verfolgt eine Politik der Gleichheit, die alle griechischen Staatangehörigen, ungeachtet ihrer religiösen Identität, einschließt und den Wohlstand, die Würde und die Rechte aller schützt.“
Bilgic erklärte jedoch am vergangenen Mittwoch, dass die aktuelle Situation der türkischen Minderheit in Westthrakien von der in den Statements griechischer Regierungsvertreter anzutreffenden optimistischen Perspektive sehr weit entfernt sei.
Bilgic rief Griechenland zum „Respekt der Identität der ethnischen Minderheit“ und zur Umsetzung der Urteile des Europäischen Menschengerichtshofs gegen das Verbot örtlicher NGOs, die in ihren Namen das Schlüsselwort „türkisch“ verwendeten, auf.
Des Weiteren rief Bilgic Griechenland dazu auf, den Forderungen nach Eröffnung von Minderheitenschulen nachzukommen, die von der Minderheit gewählten Muftis (islamischer Rechtsgelehrter) anzuerkennen und den ethnischen Türken die griechische Staatsangehörigkeit wieder zu gewähren.
Einigen Mitgliedern dieser Minderheit wurde die griechische Staatsangehörigkeit aufgrund des Paragraphen 19 des griechischen Staatsangehörigkeitsgesetzes aus dem Jahr 1955 entzogen.
Der Paragraf besagte Folgendes: Verlässt eine Person nichtgriechischer Abstammung Griechenland ohne die Absicht der Rückkehr, kann ihr das griechische Innenministerium die Staatsbürgerschaft entziehen.
Das Gesetz wurde im Jahr 1998 abgeschafft, die griechische Regierung versprach, allen staatenlos gewordenen Menschen die Staatsangehörigkeit wieder zu gewähren – und trotzdem ist dieser Prozess immer noch nicht abgeschlossen.
Bilgic erklärte, dass die Einführung von Regelungen, die der ethnisch-türkischen Minderheit Grundrechte und Grundfreiheiten gewährten, „eine positive Wirkung auf unsere bilateralen Beziehungen haben würden.“
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