Kölner Justiz zeigt Härte gegen Raser

  24 Mai 2016    Gelesen: 525
Kölner Justiz zeigt Härte gegen Raser
Wegen milder Bewährungsstrafen gegen Raser sorgt die Kölner Justiz zuletzt für Schlagzeilen. Nach einem tödlichen Unfall bei mehr als 100 Stundenkilometern in der Stadt stehen die Richter erneut im Fokus: Jetzt soll ein hartes Urteil "ein Zeichen setzen".
Die Fälle sorgen immer wieder für Schlagzeilen: In Köln hat das Landgericht einen Raser nach einem tödlichen Unfall zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der 27-Jährige hatte in der Kölner Innenstadt bei mehr als 100 Stundenkilometern die Kontrolle über seinen Wagen verloren und einen Radfahrer gerammt. Bereits am Wochenende schickte ein Richter in Hagen zwei Autofahrer in Untersuchungshaft, die sich ein illegales Rennen geliefert hatten. Fünf Menschen wurden dabei schwer verletzt, ein sechsjähriger Junge ringt noch immer mit dem Tod.

Nach dem Raser-Unfall von Hagen hatte Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) in Interviews gefordert, die Fahrer müssten "die ganze Härte unserer Gesetze zu spüren bekommen". Die beiden Männer hatten sich auf einer Tempo-50-Straße mit fast doppelt so hoher Geschwindigkeit duelliert. Einer von ihnen kam bei einem Ausweichmanöver auf die Gegenfahrbahn und kollidierte frontal mit dem Wagen einer Mutter, in dem auch der Sechjährige saß.

"Zeichen nach draußen setzen"

Nordrhein-Westfalen fordert jetzt, schon die Teilnahme an solchen Rennen als Straftat zu werten. Dann könnte Autofahrern der Führerschein für mehrere Jahre entzogen werden. "Wir wollten mit dem Urteil auch ein Zeichen nach draußen setzen, dass man so einfach nicht fahren kann", begründete der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck die Haftstrafe gegen den 27-Jährigen, der sich aber nicht an einem illegalen Rennen beteiligt hatte. Andere Raser-Urteile des Landgerichts waren in den vergangenen Monaten als zu nachsichtig kritisiert worden.

Denn bereits zweimal hatte das Kölner Landgericht in ähnlichen Fällen in diesem Jahr zu Bewährungsstrafen gegriffen. Im Januar verurteilte es zwei 20 Jahre alte Männer, die sich in der Innenstadt ein Wettrennen geliefert hatten, wegen fahrlässiger Tötung zu Jugendstrafen von 16 und 20 Monaten auf Bewährung. Das Gericht hielt ihnen zugute, dass sie - anders als jetzt der 27-Jährige - Reue zeigten. Auch zwei 22 und 23 Jahre alte Männer, durch deren PS-Kräftemessen eine 19-jährige Studentin ums Leben gekommen war, müssen nicht in Haft.

Gegen die Bewährungsstrafen hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. "Jemand, der bei einem solchen Wahnsinn einen Menschen tötet, darf nicht als freier Mann mit einer Bewährungsstrafe aus dem Gerichtssaal gehen", fordert der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, in den "Ruhr Nachrichten". Sonst bestehe eine noch höhere Wiederholungsgefahr. Auch bei der Verkehrswacht NRW ist dieses Urteil auf Unverständnis gestoßen. "Es ist schwer zu ertragen, dass die Täter nahezu ungeschoren davonkommen", sagte Vizepräsident Klaus Voussem. Durch diese Urteile bestehe die Gefahr, dass solche Taten als "Kavaliersdelikt" verstanden werden könnten. Die Gerichte müssten auch das Schicksal der Opfer und ihrer Angehörigen bei der Strafzumessung in den Blick nehmen.

Steigende Mobilität lässt Unfallgefahr wachsen

Der ehemalige Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma hat schmerzhafte Erfahrungen machen müssen: Sein Sohn war im Jahr 2001 ums Leben gekommen, als ein Auto in eine Fußgängergruppe schleuderte, in der auch Stephan Schramma stand. Die beiden Unfallfahrer erhielten Bewährungsstrafen von zwei Jahren. "Wir leiden heute noch unter dieser Situation - tagtäglich", schilderte Schramma noch Anfang des Monats in der ARD-Talksendung "Hart aber fair" die Gefühle seiner Familie.

Vor einer Entkriminalisierung der fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr warnte bereits vor einigen Jahren der Deutsche Verkehrgerichtstag. In einer Zeit steigender Mobilität laufe zwar jeder Verkehrsteilnehmer Gefahr, einen Unfall zu verursachen. Leben und Gesundheit potenzieller Unfallopfer verdienten aber "höchstmöglichen Schutz", forderten die Verkehrsjuristen 2012.

In Nordrhein-Westfalen wurden im vergangenen Jahr 47 Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr verurteilt. Wie viele davon an einem illegalen Autorennen beteiligt waren, weist die Strafverfolgungsstatistik nicht aus.

Quelle: n-tv.de

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