Bundeswehr soll für Einsätze im Innern üben

  25 Mai 2016    Gelesen: 821
Bundeswehr soll für Einsätze im Innern üben
Sollen Soldaten bei Terroranschlägen im eigenen Land eingesetzt werden? Den Streit hat die Regierung beigelegt. Im Weißbuch steht nichts von einer Verfassungsänderung.
Es war ein wochenlanges Ringen. In dieser Woche hat die Bundesregierung ihren Streit um zentrale Punkte im neuen Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr endlich beilegen können – wenn auch noch nicht in allen Details. Drei Wochen später als geplant wird der Entwurf des Weißbuchs an diesem Mittwoch allen Ressorts zugeleitet.

Vier Themen waren in der informellen Abstimmung zwischen den wichtigsten Ministerien bis zuletzt umstritten. Erstens: Darf die Bundeswehr künftig bei großen Terroranschlägen auch im Innern des Landes eingesetzt werden? Zweitens: Soll der Bundessicherheitsrat zu einem strategischen Steuerungsgremium ausgebaut werden? Drittens: Wann sind Auslandseinsätze der Streitkräfte auch ohne UN-Mandat und außerhalb von Nato-Missionen erlaubt? Viertens: Soll auf EU-Ebene ein besonderer Rat der Verteidigungsminister geschaffen werden?

Am umstrittensten war der Einsatz der Bundeswehr im Innern. Das Verteidigungsministerium ist der Ansicht, dass bei großen Anschlägen wie in Paris und Brüssel die Polizei allein überfordert ist. Angesichts neuer Bedrohungen "an der Grenze von innerer und äußerer Sicherheit" müsse deshalb auch ein Einsatz der Bundeswehr möglich sein. Dies müsse auf einer "klaren Grundlage" geschehen – sprich, die Verfassung müsse geändert werden. Das aber lehnte die SPD strikt ab.

"Vernetzte Sicherheit"

Von einer Verfassungsänderung wird im Weißbuch nichts zu lesen sein, auch nicht von der "klaren Grundlage", die als Chiffre für eine Änderung des Grundgesetzes gilt. Stattdessen wird darauf rekurriert, was im Sinne "vernetzter Sicherheit" bereits jetzt auf Basis der Verfassung und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts möglich sei. Möglichkeiten eines Einsatzes der Bundeswehr auch bei "terroristischen Großlagen" sollen detailliert beschrieben werden – auch dass die Bundeswehr solche Einsätze, etwa die Absicherung eines Bahnhofs oder eines Flughafens, üben soll.

Beim zweiten Streitpunkt, der Stärkung des Bundessicherheitsrats, ging es vor allem um Ressortkompetenzen, ein wenig auch um Ressorteitelkeiten. Unstrittig ist, dass es in der Bundesregierung Bedarf an strategischer Abstimmung bei internationalen Krisen gibt. Das Auswärtige Amt hat zu diesem Zweck im März 2015 eine "Steuerungsgruppe" geschaffen. Diese, so der ursprüngliche Formulierungsvorschlag des AA für das Weißbuch, sollte künftig in der Bundesregierung "die zentrale Plattform (sein), um ein abgestimmtes, effizientes und effektives Krisenmanagement der Ressorts sicherzustellen".

Doch im Verteidigungsministerium wollte man sich den Diplomaten Frank-Walter Steinmeiers nicht unterordnen. Also schlug man stattdessen vor, den Bundessicherheitsrat, bisher vor allem zuständig für die Genehmigung von Rüstungsexporten, aufzuwerten. Der geheim tagende Bundessicherheitsrat ist beim Kanzleramt angesiedelt, hat dort ein kleines Sekretariat.

Nach jetzigem Stand soll der Bundessicherheitsrat in seiner Rolle als "strategischer Impulsgeber" für die gesamte Regierung gestärkt werden. Ein Steuerungsgremium, wie ursprünglich vom Verteidigungsministerium geplant, soll er aber nicht sein. Stattdessen sollen, wie es jetzt heißt, "Prioritäten des Krisenmanagements und gemeinsame Handlungsansätze in geeigneten ressortübergreifenden Gremien abgestimmt werden". Dahinter steckt der Gedanke, dass Staatssekretärsrunden, die jetzt zu aktuellen Anlässen zusammenkommen, etwa zur Krise in Libyen, künftig verstetigt werden. Aber in diesem Punkt steht manches noch in Klammern, hält das Tauziehen zwischen den Ressorts noch an.

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