Kabinett beschließt Integrationsgesetz
Im Integrationsgesetz enthalten sind aber auch zahlreiche Verschärfungen. Wer zum Beispiel Integrationsangebote verweigert, muss künftig mit Leistungskürzungen rechnen. Besonders umstritten ist die sogenannte Wohnsitzzuweisung. Geplant ist, dass der Staat anerkannten Flüchtlingen künftig unter bestimmten Bedingungen für einen Zeitraum von drei Jahren den Wohnort vorschreiben kann. Dies soll rückwirkend ab Anfang 2016 möglich sein und der Entstehung von sozialen Brennpunkten vor allem in Ballungsräumen entgegenwirken.
Von der Regelung ausgenommen sind Flüchtlinge, die eine Ausbildung machen oder Arbeit gefunden haben. Zudem sollen Migranten in Zukunft nur noch dann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis bekommen, wenn sie ausreichende "Integrationsleistungen" vorweisen können - dazu zählen etwa gute Deutschkenntnisse. Für Flüchtlinge will der Bund zudem 100.000 gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten ähnlich den Ein-Euro-Jobs für Langzeitarbeitslose schaffen.
De Maizière hofft auf den großen Wurf
Die Regierung spricht von einem Konzept des "Förderns und Forderns", dennoch halten Kritiker wesentliche Teile des Gesetzes für integrationsfeindlich. In den letzten strittigen Details hatte die Koalition in den vergangenen Tagen eine Einigung erzielt. Das Gesetz muss nun vom Bundestag beraten und verabschiedet werden. Zum Abschluss der zweitägigen Kabinettsklausur wollen Innenminister Thomas de Maizière und Arbeitsministerin Andrea Nahles die Details bei einer Pressekonferenz am Mittag in Berlin erläutern.
De Maizière hatte das neue Gesetz vor zwei Wochen als "großen Wurf bezeichnet" - doch von den Integrationsbeauftragten von Bund, Ländern und Kommunen waren zuvor deutliche Nachbesserungen gefordert worden. So hatte etwa Sachsens Integrationsministerin Petra Köpping kritisiert, dass die Integrationskurse bisher auf Flüchtlinge aus Syrien, dem Irak, Iran und Eritrea begrenzt seien, aber für alle Neuankömmlinge mit Bleibeperspektive gelten müssten.