Grüne fordern Bußgeld bei lahmen Internetanschlüssen

  27 Mai 2016    Gelesen: 538
Grüne fordern Bußgeld bei lahmen Internetanschlüssen
Schluss mit "bis zu 50 Megabit pro Sekunde": Provider sollen mindestens 90 Prozent der vertraglich festgelegten Datenrate erreichen – oder Strafe zahlen.
Wenn die Datenübertragungsrate zu langsam ist, sollen die Anbieter Bußgelder oder Schadenersatz zahlen. Damit wollen die Grünen gegen Abweichungen von der angekündigten Maximalgeschwindigkeit und der tatsächlichen Datenrate vorgehen. Einen entsprechenden Antrag hat die Partei am heutigen Freitag in den Bundestag eingebracht. Die Grünen fordern, eine Mindestgeschwindigkeit festzulegen, die 90 Prozent der versprochenen Maximalgeschwindigkeit erreichen muss.

Die Bundesnetzagentur soll europäische Verordnungen umsetzen, die Unternehmen Mindestanforderungen vorschreiben, wie es in dem Antrag heißt. Für wesentliche Abweichungen der Geschwindigkeit soll es Bußgelder und Schadenersatzansprüche geben.

"Die derzeitigen Verträge sind Mogelpackungen, beworben werden sie mit hohen Zahlen wie 50 Megabit pro Sekunde, daneben steht aber kleiner `bis zu`", sagte die grüne Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. "Wenn ich aber für 50 Megabit in der Sekunde zahle, will ich das auch bekommen. Wie würde wohl der Anbieter reagieren, wenn ich im Gegenzug nur `bis zu` 100 Prozent meiner Telefonrechnung bezahle?"

Nur wenige Nutzer erhalten volle Datenrate

Nach Ansicht der Bundestagsfraktion der Grünen halten die tatsächlichen Internetgeschwindigkeiten nicht das, was die Telekommunikationsunternehmen den Verbrauchern versprechen.

Laut einer bundesweiten Messkampagne der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2014 erreichen gut 75 Prozent der Nutzer nur mindestens die Hälfte der versprochenen maximalen Datenrate. Bei der vorangegangenen Messung waren es knapp 70 Prozent. Der Anteil der Benutzer, die die volle vermarktete Datenrate oder mehr erreichten, nahm mit 15,9 gegenüber 19,5 Prozent im Jahr zuvor jedoch ab.

Eine Studie im Auftrag der EU-Kommission vom Oktober 2015 ergab, dass in Deutschland für mehr als drei Prozent der Verbraucher in ländlichen Regionen nicht einmal zwei Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen.

Verordnung verlangt Transparenz und Rechtsbehelfe

Die Europäische Union hatte sich im vergangenen Jahr auf eine Verordnung zum Telekommunikationsmarkt geeinigt. Wie die Verordnung im Detail umgesetzt wird, ist aber noch unklar. Artikel 4 verlangt von den Anbietern "Transparenzmaßnahmen zur Sicherstellung des Zugangs zu einem offenen Internet".

Das kann wiederum Konsequenzen haben: "Jede erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter (...) angegebenen Leistung - sofern die rechtserheblichen Tatsachen durch einen von der nationalen Regulierungsbehörde zertifizierten Überwachungsmechanismus festgestellt wurden - gilt (...) als nicht vertragskonforme Leistung." Das nationale Recht kann dem Verbraucher für solche Fälle "Rechtsbehelfe" zugestehen. Nach Ansicht der Grünen sollte dazu in Zukunft Schadenersatz zählen.

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