Die Anzahl der Wohnungseinbrüche ist allein im vergangenen Jahr um zehn Prozent gewachsen - inzwischen steigt alle drei Minuten irgendwo ein Dieb ein. Die CDU will deshalb das Strafrecht verschärfen. Unionsfraktionschef Volker Kauder sagte der Süddeutschen Zeitung, seine Fraktion wolle den "minder schweren Fall des Wohnungseinbruchs", also Paragraf 244 Absatz 3, aus dem Strafgesetzbuch streichen. Dadurch würde sich die Mindeststrafe für einen Wohnungseinbruch auf sechs Monate verdoppeln. Die Höchststrafe läge dann generell bei zehn Jahren.
"Vielfach straff organisierte Banden, die da unterwegs sind"
"Das wäre auch ein deutliches Signal des Gesetzgebers an die Strafjustiz, Wohnungseinbruch generell härter zu ahnden", sagte Kauder. Die Union wolle außerdem "den Wohnungseinbruch in den Katalog der Straftaten aufnehmen, bei denen grundsätzlich Telekommunikationsüberwachung möglich ist, um die Verdächtigen leichter überführen zu können". Schließlich müsse man "immer wissen: Das sind vielfach straff organisierte Banden, die da unterwegs sind - der Staat muss ihnen mit Härte begegnen".
Der Unionsfraktionschef forderte außerdem mehr Personal für die Polizei. Kauder sagte, die innenpolitischen Sprecher der Union würden "zu Recht" von Bund und Ländern 15 000 zusätzliche Polizeibeamte verlangen. Der Bund sei "dabei schon in Vorleistung getreten", er habe bei der Bundespolizei gerade 4000 neue Stellen geschaffen. "Vielleicht werden wir diese Zahl noch aufstocken müssen", sagte Kauder.
Der Fraktionschef beklagte außerdem den Personalmangel bei der Justiz, der "zeitnahe Verfahren und Urteile" nicht nur bei Einbrüchen erschwere. Er verwies auf eine Erhebung des Richterbundes, wonach bundesweit 2000 Staatsanwälte und Richter fehlten. "Das muss geändert werden", sagte Kauder. Deutschland sei ein Rechtsstaat. Dazu gehöre "auch, dass der Staat die Einhaltung des Rechts gewährleistet und durchsetzt". Die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen liegt derzeit nur bei 15 Prozent.
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