Die Richter stellten außerdem die besondere Schwere der Schuld des 26-Jährigen fest. Damit kann Pascal W. nach 15 Jahren keinen Antrag auf frühzeitige Haftentlassung stellen.
Motiv für die grausame Tat waren nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Frust und Eifersucht des Vaters. Er habe den kleinen Leo nach der Rückkehr von Frau und Säugling aus der Klinik wiederholt misshandelt.
In seinem Schuldspruch für den Vater folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Bei der Mutter fiel das Urteil milder aus als von der Anklage gefordert: Die Frau wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, weil sie Leo nicht geholfen hatte - die Richter sahen darin Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen.
Die Staatsanwaltschaft hatte für Melanie W. sieben Jahre und sechs Monate Haft wegen Totschlags durch Unterlassen gefordert. Der Anklage zufolge hatte die 25-Jährige über Stunden die Schreie ihres Kindes gehört und nicht reagiert.
Quelle : spiegel.de
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