Das ändert sich für Verbraucher ab dem 1. Juni

  31 Mai 2016    Gelesen: 546
Das ändert sich für Verbraucher ab dem 1. Juni
Der Weltuntergang läuft künftig noch geordneter ab. Zumindest wenn es sich um einen Gelduntergang handelt. Doch nicht nur für Bankkunden gelten neue Regeln – auch beim Lärmschutz gibt es Neues.
Sparer in Deutschland haben im Fall von Bankpleiten künftig einen schnelleren Anspruch auf Entschädigung. Dies gehört zusammen mit dem "Konto für jedermann" und einem neuen digitalen Fernsehstandard zu den wichtigsten Änderungen, die im Juni in Kraft treten.

Bankkunden müssen jetzt innerhalb von sieben Arbeitstagen entschädigt werden, wenn das Institut insolvent ist. Die bisherige Regelung sah 20 Tage vor. Und es gibt noch eine zusätzliche Verbesserung: Die Betroffenen müssen die Entschädigung künftig nicht mehr eigens beantragen. Das Einlagensicherungssystem nimmt von sich aus Kontakt auf. "Nur, wenn der Einleger mehr als 100.000 Euro geltend machen will, muss er dies dem Einlagensicherungssystem darlegen", heißt es bei Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Sparer, die bei der Zweigstelle eines Instituts aus einem anderen EU-Land Kunde sind, haben es ebenfalls leichter: Sie müssen sich nicht mehr an das ausländische Einlagensicherungssystem wenden, sondern bekommen die Entschädigung zunächst von der deutschen Einlagensicherung ausgezahlt. Die regelt das weitere dann mit dem zuständigen Einlagensicherungssystem im europäischen Nachbarland.

Girokonto auf Guthabenbasis für Jedermann kommt

Die zweite große Änderung des Juni betrifft ebenfalls den Bankbereich: Ab dem 18. des Monats dürfen Kreditinstitute niemanden mehr abweisen, der bei ihnen ein Girokonto auf Guthabenbasis eröffnen will. Dieses sogenannte Jedermann-Konto geht auf eine EU-Richtlinie zurück und stellt vor allem für Obdachlose und Asylbewerber eine Erleichterung dar.

Infrage kommt das Basiskonto auch für Ausländer, die sich mit Duldung in Deutschland aufhalten. Geldhäuser hatten Personen aus diesen Gruppen oft die Kontoeröffnung versagt mit dem Hinweis: Keine Bankverbindung ohne festen Wohnsitz, keine Bankverbindung ohne Ausweispapiere.

Die einzige Voraussetzung für ein solches Basiskonto ist, dass sich die Menschen legal in der EU aufhalten. Inhaber erhalten eine Bankkarte, dürfen Ein- und Auszahlungen vornehmen und auch Geld überweisen. Das Konto darf allerdings nicht ins Soll geraten.

Früheren Schätzungen zufolge haben in Deutschland fast 700.000 Personen keine Bankverbindung. Durch den jüngsten Zustrom an Flüchtlingen dürfte die Zahl heute weitaus höher liegen.

Gelockerter Lärmschutz für Public Viewing

Am 10. Juni beginnt die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich. Damit Fans die Spielübertragungen auch abends ausgelassen begleiten und feiern können, hat die Bundesregierung in Deutschland die Lärmschutzregeln gelockert. Laut Verordnung dürfen Städte und Gemeinden im Juni und Juli "Public Viewing" auch abends genehmigen.

Gut jedes zweite EM-Spiel wird um 21 Uhr angepfiffen. Ab 22 Uhr, also wenn die zweite Halbzeit läuft, ist normalerweise allenfalls ein Lärmpegel von bis zu 55 Dezibel erlaubt.

Während der Fußballwochen wird diese Grenze außer Kraft gesetzt, da an der "Durchführbarkeit von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien" ein herausragendes öffentliches Interesse besteht, wie es in der Verordnung heißt.

Für Ruhebedürftige gibt es aber Hoffnung: Die Ausnahmeregelung läuft mit dem Ende der Europameisterschaft am 10. Juli aus.

Neues Digitalfernsehen DVB-T2

Passend zu dem Fußball-Ereignis startet in Deutschland auch ein neuer Fernsehstandard: DVB-T2. Das Kürzel steht für hochauflösende Bilder in HD-Qualität, die über die Antenne zu empfangen sind. DVB-T2 sendet zunächst im regionalen Testbetrieb, und zwar zusätzlich zum bestehenden DVB-T. manchen Pilotregionen können die EM-Spiele also bereits in hochauflösender Qualität geschaut werden. Dazu gehören unter anderem Berlin, Essen, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München, Rostock, Saarbrücken und Stuttgart. Zuschauer können zunächst die HD-Programme des Ersten und des ZDF empfangen. Auch die Privatsender RTL, ProSieben, SAT.1 und Vox sind in dieser ersten Stufe kostenfrei. Später müssen Zuschauer für die HD-Ausgabe der Privatsender dann etwas drauflegen. Die "Servicepauschale" soll bei fünf oder sechs Euro pro Monat liegen.

Wer messerscharfe Bilder empfangen will, braucht neben einem HD-fähigen Fernseher auch ein DVB-T2-Gerät mit dem neuen Kompressionsstandard HEVC.Die flächendeckende Einführung von DVB-T2 beginnt erst im März 2017. Den derzeitigen DVB-T-Standard soll es noch mindestens drei Jahre lang geben.

Gelbfieber-Impfung muss nicht aufgefrischt werden

Eine weitere Änderung betrifft den Impfschutz: Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt in ihren Internationalen Gesundheitsvorschriften, die im Juni 2016 in Kraft treten, nur mehr eine einmalige Gelbfieber-Impfung. Bislang musste der Impfschutz gegen den Stich der Gelbfiebermücke alle zehn Jahre aufgefrischt werden.

Quelle : welt.de

Tags:


Newsticker