Maas: Verschärfte Mietpreisbremse möglich

  01 Juni 2016    Gelesen: 669
Maas: Verschärfte Mietpreisbremse möglich
Seit einem Jahr gibt es die Mietpreisbremse. Sie gilt derzeit in gut 300 Städten mit insgesamt zwanzig Millionen Einwohnern. Aber wirkt sie auch? Das DIW sagt: "Nein" - und fordert Nachbesserungen. Justizminister Maas reagiert.
Bundesjustizminister Heiko Maas zeigt sich offen für eine Verschärfung der Mietpreisbremse. Sollte es Rechtsbrüche in größerem Stil geben, müsse das Gesetz erweitert werden, sagte der SPD-Politiker der "Süddeutschen Zeitung" . Dann müsse auch festgelegt werden "eine Pflicht des Vermieters, die Vormiete automatisch offenzulegen und einen Anspruch des Mieters, die zu viel gezahlte Miete rückwirkend bis zum Vertragsschluss zurückzubekommen."

Die Mietpreisbremse funktioniert nicht. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) aus Anlass des einjährigen Bestehens der Bremse, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Die Studie soll im Tagesverlauf vorgestellt werden. Nach Ansicht der Experten erfülle das Gesetz seinen Zweck bisher nicht: So heiße es in der Studie, die Bremse habe den Anstieg der Mieten "nicht entschleunigen" können. Sie habe kurzfristig "sogar zu einem stärkeren Mietpreisanstieg" geführt.

Mit dem Gesetz zur Mietpreisbremse wurde den Bundesländern erlaubt, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen. In diesen dürfen Eigentümer im Regelfall beim Abschluss neuer Verträge höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Miete verlangen. Inzwischen haben elf Bundesländer von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Mietpreisbremse gilt derzeit in gut 300 Städten mit insgesamt zwanzig Millionen Einwohnern.

Vorzieheffekte

Den kurzfristigen Anstieg der Mieten erklärt sich das DIW dem Blatt zufolge mit "Vorzieheffekten". Eigentümer hätten in Erwartung der Bremse die letzte Chance genutzt, besonders hohe Mieten zu verlangen. Dabei habe ihnen auch eine Ausnahmeregelung in dem Gesetz von Bundesjustizminister Heiko Maas geholfen: Eigentümer müssen die Miete nie senken. Sie dürfen auch bei einer Weitervermietung die Vormiete verlangen, selbst wenn diese mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegt.

Um den Effekt der Bremse ermitteln zu können, hat das DIW die Mietentwicklung in nebeneinanderliegenden vergleichbaren Postleitzahl-Bezirken untersucht, in denen der eine der Bremse unterliegt und der andere nicht. Dabei konnte das Institut keine relevanten Unterschiede beim Preisanstieg feststellen, wie die "Süddeutsche Zeitung" schreibt. In der Studie heiße es: "Im gesamten Untersuchungszeitraum sind die Ange­botsmieten in den untersuchten unregulierten Regio­nen monatlich um circa 0,24 Prozent gestiegen. In den untersuchten Regionen mit Mietpreisebremse war die­ser Trend mit monatlichen 0,26 Prozent etwas stärker." Der Unterschied sei also marginal.

Nachbesserungen gefordert

Das DIW empfiehlt den Angaben zufolge deshalb, das Gesetz zu verschärfen. Auch die Mietervereine fordern eine Nachbesserung. Dabei geht es vor allem um drei Punkte. Bisher müssen Eigentümer bei einer Vermietung die Höhe der Vormiete nicht automatisch angeben, obwohl davon die zulässige Miethöhe abhängt. Außerdem müssen sie überhöhte Mieten nicht von Beginn an zurückzahlen, sondern erst vom Moment der Reklamation. Zudem müssen Eigentümer, die sich nicht an das Gesetz halten, keine Strafen befürchten.

Die Studie des DIW beklagt laut Zeitung deshalb die "falschen An­reizstrukturen. Die Autoren beklagen, Vermieter könnten "sich bei Missachtung der Mietpreisbremse kaum schlechter stellen als mit Gesetzestreue".

Quelle: n-tv.de , bad

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