Die seit dem Jahr 2000 erhobene Umlage soll den Ausbau der erneuerbaren Energien finanzieren. Hintergrund ist die Verpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber, angebotenen Strom aus erneuerbaren Energien nicht nur abzunehmen, sondern auch weitgehend zu festen Preisen zu vergüten. Die Netzbetreiber verkaufen den Strom dann an der Börse. Die Differenz zwischen den Vergütungssätzen und dem Börsenpreis soll mit der EEG-Umlage ausgeglichen werden.
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