Baden-Württemberg verliert vor Schiedsgericht gegen EdF

  01 Juni 2016    Gelesen: 745
Baden-Württemberg verliert vor Schiedsgericht gegen EdF
Die Landesregierung von Baden-Württemberg streicht im Streit um die Übernahme von EnBW gegen den französischen Energiekonzern EdF die Segel. Ein Schiedsgericht hatte den Wunsch des Landes auf Erstattung von 840 Millionen Euro zurückgewiesen.
Baden-Württemberg gibt sich in einem Rechtsstreit mit dem französischen Energie-Riesen EdF um die Rückzahlung von 840 Millionen Euro geschlagen. „Wir sind noch in der Überprüfung. Aber es sieht leider so aus, als würden wir die Entscheidung akzeptieren müssen“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) in einem Interview mit der „Heilbronner Stimme“ und dem „Mannheimer Morgen“ (Mittwochausgaben). Vor zwei Wochen hatte das Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer (ICC) die Klage des Landes wegen der umstrittenen Übernahme des Energieversorgers EnBW abgewiesen.

Das Land hatte EdF Ende 2010 eine 45-prozentige Beteiligung an EnBW abgekauft und dafür 4,7 Milliarden Euro gezahlt. Seitdem hat die Beteiligung an Deutschlands drittgrößtem Energieversorger im Zuge der Energiewende drastisch an Wert verloren. Das Versprechen des früheren baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU), dass die Finanzierungskosten aus der EnBW-Dividende gedeckt würden, erfüllte sich nicht. 2011 verlor die CDU-geführte Regierung die Landtagswahlen und musste in die Opposition.

2012 reichte die damalige grün-rote Landesregierung die Klage bei dem Schiedsgericht ein. Das Land argumentierte, dass der an EdF gezahlte Kaufpreis für den 45-prozentigen Anteil überhöht gewesen sei, und stützte sich dabei auf mehrere Gutachten. Es forderte 840 Millionen Euro von EdF zurück.

Seit Mitte Mai wird Baden-Württemberg von einer grün-schwarzen Koalition reagiert. Einen Tag nach der Wiederwahl von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) war die Niederlage des Landes in dem Schiedsverfahren bekannt geworden.

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