"Die volkswirtschaftlichen Gesamtunfallkosten für Unfälle unter Alkoholeinfluss betrugen in den Jahren 2010 bis 2014 insgesamt 7,77 Milliarden Euro", schreibt das Ministerium demnach. Als Berechnungsgrundlage seien die Zahlen der Unfälle und Verunglückten unter Alkoholeinfluss aus dem Datensatz des Statistischen Bundesamtes sowie die jährlichen Unfallkostensätze der Bundesanstalt für Straßenwesen herangezogen worden, heißt es in dem Papier.
Den Angaben zufolge verursachen auch Straftaten unter Alkoholeinfluss erheblichen weiteren Schaden. Würden nur die Eigentums- und Vermögensdelikte berücksichtigt, bei denen mindestens ein Tatverdächtiger unter Alkoholeinfluss stand, ergebe sich für die Jahre 2011 bis 2015 eine Schadenssumme von insgesamt mehr als 103 Millionen Euro.
Dabei geht es dem Bericht zufolge um Straftaten wie Diebstahl, Einbruch, Raub und Betrug. Mangels Schadenserfassung seien dabei noch nicht die Folgekosten von Sachbeschädigung und Körperverletzung unter Alkoholeinfluss einbezogen.
Die Grünen hielten der Regierung angesichts der Schadenssummen Tatenlosigkeit im Kampf gegen Alkoholismus vor. "In der Alkoholpolitik herrscht Stillstand", kritisierte der Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik der Grünen-Fraktion, Harald Terpe. "Die Bundesregierung muss mehr liefern als Hochglanzposter und Faltblättchen."
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