Zuvor hatten die Länderfinanzminister – mit Ausnahme Bayerns und Hamburgs – beschlossen, noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf für eine Reform einzubringen. Demnach solle sich die Bemessung der Grundsteuer neuerdings an dem Verkehrswert des Grundstücks und der Gebäude orientieren. „Das würde in weiten Teilen Bayerns zu einer deutlichen Erhöhung der Grundsteuer führen“, kritisierte Söder.
Die Ablehnung Bayerns gegen die zu erwartenden Erhöhungen bei der Grundsteuer dürfte unter anderem auf einer wachsenden Unzufriedenheit mit dem Länder-Finanzausgleich und der Wahrnehmung basieren, dass die wenigen finanzkräftigen Länder immer stärker für die Bundeseinnahmen herangezogen werden. Die Grundsteuer ist mit einem jährlichen Aufkommen von rund 13 Milliarden Euro eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Der Bundesfinanzhof hatte vor Jahren eine Neuregelung angemahnt, auch das Bundesverfassungsgericht ist mit dem Verfahren befasst.
Die Reform soll „aufkommensneutral“ sein – also unterm Strich für alle Bürger insgesamt zu keiner höheren Belastung führen. Dennoch dürfte es darauf hinauslaufen, dass diejenigen künftig höher besteuert werden, deren Immobilien an Wert gewonnen haben. Trotz der Widerstände aus Bayern und Hamburg soll das Gesetzgebungsverfahren möglichst noch in diesem Jahr abschlossen werden, sagte Hessens Finanzminister Thomas Schäfer.
Der Deutsche Städtetag begrüßte den neuen Anlauf für eine Reform der Grundsteuer und verwies auf dringenden Handlungsbedarf. „Sollte sich der Reformvorschlag der Ländermehrheit durchsetzen, wäre eine gerechtere Verteilung der Steuerlasten zu erwarten“ sagte Verbands-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. „Außerdem könnte die neue Steuer deutlich einfacher berechnet werden als bisher.“
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