Lehrer beleidigt: Düsseldorfer Schülerin wegen Facebook-Post verurteilt

  07 Juni 2016    Gelesen: 411
Lehrer beleidigt: Düsseldorfer Schülerin wegen Facebook-Post verurteilt
"Behinderter Lehrer ever" - so hatte eine 14-Jährige ihren Lehrer auf Facebook beleidigt. Jetzt ist sie verurteilt worden.
Für eine Düsseldorfer Schülerin hat eins ihrer Facebook-Postings unliebsame Konsequenzen. Das 14-jährige Mädchen hatte im Herbst 2015 ein Foto ihres Lehrers auf Facebook gepostet, das sie im vergangenen Herbst heimlich im Unterricht aufgenommen hatte. Dazu hatte sie geschrieben: "Behinderter Lehrer ever".

Ihr 64-jähriger Lehrer an einer Düsseldorfer Förderschule hatte Strafantrag gegen das Mädchen gestellt. Auf den Eintrag aufmerksam gemacht hatte den Lehrer ein anderer Schüler, der dieselbe Schule wie das Mädchen besucht und den Post online entdeckt hatte.
Am Dienstag ist das Mädchen nun wegen Beleidigung zu 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Welche Arbeit sie wann und wo ableisten muss, wird die Jugendgerichtshilfe festlegen - das sind Mitarbeiter des Jugendamts, meist Sozialarbeiter. Das Mädchen habe die Tat eingeräumt und sehr bereut, sagte Amtsgerichtssprecher Marcel Dué.

Dass sowohl die Facebook-Freunde der Schülerin als auch deren Freunde die Beleidigung sehen konnten, also ein "nicht ganz kleiner Kreis", habe das Gericht zulasten der Angeklagten gewertet, so Dué. Zu ihren Gunsten zu bewerten sei gewesen, dass sie erst 14 Jahre alt und noch nicht vorbestraft war. Gemeinnützige Arbeit könne zum Beispiel sein, in einer Suppenküche oder auf dem Friedhof auszuhelfen.

Amtsgerichtssprecher Dué sagte, der Facebook-Post sei eine Retourkutsche gewesen, weil der Lehrer selbst Schüler fotografiert habe, angeblich für die Homepage der Schule. Das Mädchen sei damit nicht einverstanden gewesen. Das Gericht habe nun aufgezeigt, dass man Protest auch anders ausdrücken könne als mit einer Beleidigung auf Facebook.

Bemerkenswert an dem Verfahren war, dass der Lehrer einen strafrechtlichen Prozess gegen das Mädchen veranlasst hat. Er hätte auch zivilrechtlich vorgehen und fordern können, dass das Foto gelöscht wird und er Schadensersatz bekommt, zumal es sich um eine minderjährige Schülerin handelt. Das Jugendstrafverfahren gegen die 14-Jährige fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

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