Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen vier Iraker
Die Beschuldigten werden zudem wegen mehrfacher Gewaltdarstellungen, rechtswidrigen Aufenthalts und mehrfacher Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts beim Bundesstrafgericht angeklagt. Die Strafanträge zu den Sanktionen werden anlässlich der Hauptverhandlung gestellt, wie die BA schreibt.
Bei der kriminellen Organisation handelt es sich laut BA um den «Islamischen Staat im Irak und Syrien» (ISIS), respektive um dessen Vorläuferorganisation im Irak (ISI) und Syrien (ISI in Syrien).
Aufgrund der internationalen Dimension des Falls sind verschiedene Länder von diesem Fall betroffen, mit deren Strafverfolgungsbehörden die BA in Kontakt steht. Besonders eng sei die Zusammenarbeit mit den US-amerikanischen Justizbehörden.
Erste Informationen kamen vom Nachrichtendienst
Die seit März 2014 laufende Strafuntersuchung der Bundesanwaltschaft wurde durch Informationen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) ausgelöst, die dieser an die Bundeskriminalpolizei (BKP) weitergeleitet hatte, wie die BA weiter mitteilte.
Die Ermittlungen hätten ergeben, das sich bereits ab 2004 einer der Beschuldigten einer Vorgängerorganisation von ISI angeschlossen habe. Er habe 2011 in Syrien Kontakte mit dem syrischen Ableger des heutigen sogenannten Islamischen Staats (IS) geknüpft, dessen Mitglieder seine damaligen Weggefährten im Irak waren, unter ihnen auch ein weiterer Beschuldigter im vorliegenden Verfahren.
Nach der Einreise in die Schweiz Anfang des Jahres 2012 habe er den Kontakt zu dieser Gruppierung weiterhin aufrecht erhalten und zusammen mit einem weiteren der Beschuldigten und einer Drittperson, die aus dem Ausland anreisen sollte, Attentatspläne geschmiedet.
Zu diesen Plänen hätte sich bei Erfolg der IS bekennen sollen. Die drei genannten Beschuldigten hätten zudem bei der Schleusung weiterer IS-Anhänger nach Europa geholfen, Koordinationsaufgaben übernommen sowie Propaganda für Aktionen der Terrororganisation betrieben und Instruktionen sowie operative Ratschläge erteilt.
Verhaftungen erfolgten im Frühjahr 2014
Verhaftet worden waren die drei Beschuldigten zwischen dem 21. März und dem 8. April 2014 in der Nordostschweiz, wie die BA weiter schreibt. Bis zur Anklageeinreichung seien sie in Haft verblieben. Haftentlassungsgesuche seien abgewiesen worden. Mit der nun erfolgten Einreichung der Anklage sei Sicherheitshaft beantragt worden.
Am 17. Juli 2015 wurde das Strafverfahren gemäss BA auf einen vierten Beschuldigten ausgedehnt, der nach Syrien gereist sei, um dem ISI Funkgeräte zu überbringen. Zudem werde ihm vorgeworfen, auf Facebook beweisrelevante Kontakte, Posts und Freundschaftsbeziehungen im Zusammenhang mit einem hohen Mitglied der kriminellen Organisation gelöscht zu haben.