Wer kauft Görings Unterhose?

  16 Juni 2016    Gelesen: 784
Wer kauft Görings Unterhose?
Das erregt Aufmerksamkeit - und Protest: Ein Münchner Auktionshaus versteigert persönliche Gegenstände von Nazi-Verbrechern, darunter Röntgenaufnahmen Hitlers und eine Seidenunterhose von Göring. Alles nur im Dienst der Wissenschaft, verteidigt sich das Auktionshaus.
Eine umstrittene Versteigerung von Nazi-Relikten wird an diesem Wochenende in einem Münchner Auktionshaus wohl trotz heftiger Proteste über die Bühne gehen. Hermann Historica hat die Versteigerung angeblich persönlicher Gegenstände von Adolf Hitler und Hermann Göring für den 18. Juni angekündigt. Darunter soll eine Unterhose von Göring sein (eine Seidenunterhose mit einer Bundweite von 114 Zentimetern), der Messingbehälter für die Blausäure, mit der sich Göring kurz vor seiner geplanten Hinrichtung in Nürnberg umbrachte sowie Röntgenaufnahmen Hitlers und Untersuchungsberichte nach dem Attentat vom 20. Juli 1944.

Am 17. Juni sollen die Objekte in München ausgestellt werden - unter der Überschrift "Hitler und die Nazi-Granden - ein Blick in den Abgrund des Bösen". Sie sollen aus der Sammlung des inzwischen gestorbenen US-Arztes John K. Lattimer stammen, der während der Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozesse für die medizinische Versorgung der Angeklagten verantwortlich war.

Wissenschaftlicher Nutzen?

Das Auktionshaus, das Anfragen zur geplanten Versteigerung nicht beantworten will, betont zwar in einem schriftlichen Statement, das Haus lehne "alle neonazistischen und nationalsozialistischen Strömungen strikt ab" und wolle nur der Wissenschaft dienen. An diesem wissenschaftlichen Nutzen wurden allerdings Zweifel laut: "Diese Unterhose in XXL von Göring - welchen Aussagewert soll die haben?", sagte beispielsweise der Historiker Andreas Mix vom Memorium Nürnberger Prozesse.

Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, forderte eine rechtliche Prüfung der geplanten Versteigerung. "Diese Auktion ist nicht nur geschmacklos. Sie zeugt vor allem von einem mehr als merk- und fragwürdigen Umgang mit unserer Geschichte", sagte sie. Juristische Schritte wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft bis auf weiteres aber nicht eingeleitet.

Appell ans Auktionshaus ohne Erfolg

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) blieb daher nur ein Appell: "Ich hatte das Auktionshaus bereits im Jahr 2014 gebeten, eine ähnliche Auktion abzusagen oder zumindest sicherzustellen, dass die versteigerten Objekte nicht zur Verherrlichung des Nationalsozialismus missbraucht werden. Leider ohne Erfolg", sagte er. "Ich kann nur erneut an das Auktionshaus appellieren, die Auktion abzusagen und sich der Verantwortung, die eine Versteigerung derartiger Devotionalien mit sich bringt, bewusst zu werden."

Nach Angaben des bayerischen Justizministeriums ist zwar das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar, nicht aber allgemein von NS-Devotionalien. Nach dem sogenannten Kennzeichenverbot des Paragrafen 86a des Strafgesetzbuches ist es grundsätzlich strafbar, in Deutschland Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation zu verbreiten oder öffentlich zu verwenden. Der bloße Besitz oder der bloße Ankauf ohne die Absicht, die Objekte zu verbreiten, ist nach Ministeriumsangaben grundsätzlich nicht strafbar.

Quelle: n-tv.de

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