Kein Durchbruch bei Bund-Länder-Finanzen

  17 Juni 2016    Gelesen: 634
Kein Durchbruch bei Bund-Länder-Finanzen
Wer zahlt für die Integration der Flüchtlinge? Das ist einer der Hauptstreitpunkte zwischen Bund und Ländern. Ein Treffen im Kanzleramt brachte nur eine Teileinigung.
Allerdings einigten sich Bund und Länder bei kleineren Themen wie der konkreten Umsetzung des Teilhabegesetzes, den Regionalisierungmitteln für die Bahn und den Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge. Hierbei zahlt der Bund die Unterbringung für drei Jahre. Das entlaste die Städte und Gemeinden 2016 um zusätzlich 400 Millionen Euro, um 900 Millionen Euro 2017 und um 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2018, erklärte die Bundesregierung. Der Zuschuss über drei Jahre soll dann insgesamt 2,6 Milliarden Euro betragen.

Zur Lösung der anderen zentralen Fragen solle es vor dem 8. Juli einen erneuten Anlauf
Die Ministerpräsidenten und die Bundesregierung hatten zuvor mehr als fünf Stunden lang im Kanzleramt verhandelt. Zentraler Streitpunkt war bei den Bund-Länder-Finanzen, dass die 16 Länder vom Bund einen jährlichen Zuschuss von 9,6 Milliarden erhalten wollen. Haseloff betonte, dass das Länderpaket nicht mehr aufgeschnürt werden könne, weil es unmöglich sei, ansonsten die sehr unterschiedlichen Interessen wieder unter einen Hut zu bringen. Merkel wies dies jedoch zurück. Der Bund kritisiert, dass die Länder eine Einigung vor allem zu Lasten des Bundes getroffen hätten. Beide Seiten halten aber an dem Ziel fest, die Bund-Länder-Finanzen noch in dieser Legislaturperiode neu zu regeln. Dies setze eine Einigung bis zum Herbst voraus, sagte Sieling.

Bei den Integrationskosten geht es ebenfalls um mehrere Milliarden Euro pro Jahr, die die Länder vom Bund beanspruchen. Zusammen mit den Kosten für die Betreuung von unbegleiteten jugendlichen Flüchtlingen soll dies nun erneut diskutiert werden. Haseloff sagte zu, dass die Länder eine klare Aufschlüsselung vorlegen wollten, wofür das Geld verwendet werden müsse, etwa die Einstellung zusätzlicher Erzieher oder Lehrer. Offenbar gab es nach Angaben aus Verhandlungskreisen aber zumindest kleine Annäherungen.

Ursprünglich hatten die Länder gefordert, dass sich der Bund mit zehn Milliarden Euro und damit zur Hälfte an den vermuteten Länderkosten zur Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge beteiligen solle. Nun könnten die Länder womöglich auch mit neun Milliarden Euro jährlich zufrieden sein – was aus Sicht des Bundes aber immer noch viel zu viel ist.

Bei den Regionalisierungsmitteln stockt der Bund seine jährlichen Leistungen um 200 Millionen Euro auf. Dies kommt vor allem den ostdeutschen Ländern zugute, die deshalb ihr Angebot am regionalen öffentlichen Personenverkehr nicht einschränken müssten, sagte Haseloff.

Beim Teilhabegesetz hatte der Bund den Kommunen bereits fünf Milliarden Euro zugesagt. Nun einigte man sich auf den genauen Verteilschlüssel. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sprach von einem "guten Abend für die Kommunen".


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