In der kommenden Woche beginnt die Überprüfung der Unregelmäßigkeiten durch den österreichischen Verfassungsgerichtshof.
Recherchen der Zeitung Die Presse haben ergeben, dass die Verfassungsrichter eine Wiederholung der Wahl für denkbar halten: Es „herrscht unter Höchstrichtern und Regierungsexperten Fassungslosigkeit darüber, wie und in welchem Ausmaß sich die Wahlbehörden über die Vorschriften zum Umgang mit den Briefwahlstimmen hinweggesetzt haben“.
Nach Aussagen des österreichischen Innenministers Wolfgang Sobotka ist eine Neuwahl des Bundespräsidenten noch im Herbst möglich, berichtet der ORF. Voraussetzung dafür ist eine Entscheidung des Verfassungsgerichts. Das Innenministerium werde alle nötigen Vorkehrungen treffen, sobald eine diesbezügliche Entscheidung des Obersten Gerichts vorliegt, so Sobotka.
Zuvor hatte die FPÖ das Wahlergebnis angefochten. Ein entsprechender Antrag ging beim Verfassungsgericht ein. Insbesondere die rund 700.000 Briefwahl-Stimmen stehen im Fokus der FPÖ.
Kritik kam auch aus den Reihen der Rechtsberater der Grünen, die mit ihrem Kandidaten Alexander van der Bellen angetreten waren und gewonnen hatten.
Der juristische Berater van der Bellens spricht von einem echten Skandal – und hält die Anfechtung durch die FPÖ für richtig.Der Verfassungs-Jurist Heinz Mayer bezeichnete die Unregelmäßigkeiten bei der Wahl „unfassbare Schlamperei“.
Entscheidend für die Wiederholung der Wahl, die dann in ganz Österreich erfolgen müsste, ist nicht die Frage, ob manipuliert wurde. Diesen Vorwurf hat nicht einmal die FPÖ erhoben. Doch gerade hat das Höchstgericht in einem Fall in Wien entschieden, dass eine lokale Wahl wiederholt werden muss, weil es genüge, wenn eine „Rechtswidrigkeit auf das Wahlergebnis von Einfluss sein konnte“.
Die Presse schreibt:
Da Van der Bellen und Hofer nach dem offiziellen Endergebnis um genau 30.863 Stimmen auseinanderlagen, reichen für eine Anfechtung 15.432, die auf relevant rechtswidrige Weise ausgezählt wurden. Während beispielsweise eine bloß verfrühte Auszählung durch die Wahlbehörde selbst wohl für das Ergebnis unerheblich sein dürfte, stellt sich die Lage ganz anders dar, wenn Unbefugte die Stimmzettel zählen. „Werden die Stimmzettel während des Wahlverfahrens unbefugten Personen – zur Auswertung – überantwortet, ist eine verlässliche Ermittlung des Wahlergebnisses durch die hiezu (allein) zuständigen Instanzen – objektiv – nicht mehr gewährleistet“, hielt der VfGH schon 1986 zur Gemeinderatswahl in Frankenmarkt (Oberösterreich) fest.
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