Ab 14 im Visier der Terrorfahnder

  23 Juni 2016    Gelesen: 574
Ab 14 im Visier der Terrorfahnder
Terrorverdächtige ab 14 Jahren sollen künftig von den deutschen Sicherheitsbehörden überwacht werden dürfen. Voraussetzung: Es muss "tatsächliche Anhaltspunkte" für Anschlagspläne geben. Bislang ist die Überwachung erst ab 16 Jahren möglich. Das Anti-Terror-Paket ist Freitag im Bundestag.

Jugendliche mit islamistischen Bestrebungen sollen künftig schon ab 14 Jahren von den Sicherheitsbehörden überwacht werden dürfen. Die Große Koalition einigte sich auf die entsprechende Änderung des Gesetzentwurfes über den besseren Informationsaustausch im Anti-Terror-Kampf. Demnach soll das bisher geltende Alter 16 im Verfassungsschutzgesetz um zwei Jahre gesenkt werden.

Reaktion auf Fall in Hannover

Die Daten der Jugendlichen ab 14 dürften künftig gespeichert werden, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte" dafür bestehen, dass der Minderjährige Straftaten wie etwa einen Anschlag plant, begeht oder begangen hat, soll es nach dem Willen von Union und SPD in dem neuen Gesetz heißen. Als Auflage für die Überwachungen heißt es im Antrag, dass Daten über Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres spätestens nach zwölf Monaten wieder gelöscht werden müssen, sofern keine neuen Erkenntnisse hinzugekommen sind.

Mit der geplanten Neuregelung reagiert die Große Koalition auch auf den Fall einer mutmaßlichen 15-jährigen Islamistin, die im Februar einen Polizisten am Hauptbahnhof Hannover mit einem Messer schwer verletzt hatte.

SPD und Union einig

"Erschreckend ist, wie viele Minderjährige sich immer früher und schneller radikalisieren und teilweise sogar an Kampfhandlungen in Syrien und dem Irak teilnehmen", sagte der SPD-Innenexperte Burkhard Lischka der "Welt". Wenn von Jugendlichen eine ernsthafte Bedrohung etwa in Form terroristischer Bedrohungen, Mord und Totschlag ausgehe, solle eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz möglich sein. Unter den von Deutschland nach Syrien in den Dschihad ausreisenden Kämpfern seien 20 Prozent Minderjährige, teilweise unter 16. Im Bereich des Salafismus gebe es Viele, die sich im jungen Alter radikalisierten.

Auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU), hält die Überwachung jugendlicher Terrorverdächtiger für "sinnvoll und geboten". Die Union hatte diese Neuregelung bei der ersten Beratung des Gesetzes Anfang Juni verlangt. Auch Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen hatte sich für eine entsprechende Änderung starkgemacht.

Abstimmung im Bundestag

Das Anti-Terror-Paket soll am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden. Darin ist auch vorgesehen, dass Handy-Besitzer beim Kauf von Prepaidkarten künftig ihren Personalausweis vorlegen müssen, um anonymes Telefonieren von Terroristen zu unterbinden. Die Übergangsfrist für Unternehmen und Händler soll zwölf Monate betragen und nicht wie im Gesetzentwurf des Innenministeriums vorgesehen 18 Monate. Außerdem sieht es gemeinsame Dateien von Geheimdiensten verschiedener Länder vor.

Quelle: tagesschau.de

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