Ein wichtiger Schritt hin zur Wiedereinsetzung der Sonderregel war, dass an Griechenland ein erster Teilbetrag von 7,5 Milliarden Euro an Hilfsgeldern aus dem Eurorettungsfonds ESM ausgezahlt wurde. Die Überprüfung der laufenden Reformanstrengungen durch die Geldgeber war zuvor positiv ausgefallen.
Die EZB hatte Griechenlands Banken im Frühjahr 2015 von der regulären Geldversorgung abgeschnitten. Seitdem waren sie zur Refinanzierung weitgehend auf sogenannte ELA-Notkredite ihrer Athener Zentralbank angewiesen. Diese Versorgungsader war für die Institute zeitweise lebensnotwendig. Denn aus Furcht vor einem Staatsbankrott und einem Ausscheiden des Landes aus der Eurozone hatten Bankkunden massiv ihre Konten leer geräumt.
Die Wiederankoppelung an die normale Geldversorgung über die EZB bringt den Banken finanzielle Erleichterungen. Experten gehen davon aus, dass für ELA-Nothilfen in Griechenland aktuell ein Zinssatz von etwa 1,5 Prozent verlangt wird. Zum Vergleich: Die Leitzinsen für Hauptrefinanzierungsgeschäfte mit der EZB liegen momentan bei 0,0 Prozent.
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