Eine Neuerung gibt es auch bei den Ein-Euro-Jobs: Bisher dürfen die Jobcenter diese innerhalb von fünf Jahren nicht länger als 24 Monate zuweisen. Die Förderdauer wird auf 36 Monate verlängert. Neu ist auch eine Regelung bei der Zwangsverrentung von Hartz-IV-Beziehern. Es soll nun doch keine Sanktionen geben, wenn Betroffene die Unterlagen, die für die zwangsweise Frühverrentung nötig sind, nicht vorlegen. Schätzungen zufolge werden jährlich Tausende Hartz-IV-Empfänger aufgefordert, schon mit 63 in Rente zu gehen, obwohl sie dann Abschläge hinnehmen müssen. Für alle anderen gilt jedoch weiterhin, dass Leistungen entzogen werden können, wenn die Unterlagen nicht vorgelegt werden.
Im letzten Moment wurden einige Gesetzesverschärfungen gestrichen, welche alleinerziehende und ältere Arbeitslose getroffen hätten. Geplant waren in der ursprünglichen Vorlage von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) Abzüge von den Sozialleistungen, wenn Kinder von Alleinerziehenden zeitweise bei dem anderen Elternteil sind, der selbst nicht Hartz IV erhält. Gegen dieses Vorhaben hatte es Proteste gegeben. Die Opposition hat der Reform trotzdem nicht zugestimmt. Bevor die Reform in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen.
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