Toter Geiselnehmer war ein 19-jähriger Deutscher

  24 Juni 2016    Gelesen: 454
Toter Geiselnehmer war ein 19-jähriger Deutscher
Bei einer Geiselnahme in einem Kino im hessischen Viernheim wurde der Täter von der Polizei erschossen. Der Mann, der nur Schreckschusswaffen bei sich trug, war ein 19 Jahre alter Deutscher.
Nach der Geiselnahme in einem Kinocenter im südhessischen Viernheim steht die Identität des von der Polizei erschossenen Täters fest. Es handele sich um einen 19-jährigen in Mannheim geborenen Deutschen, teilte die Staatsanwaltschaft Darmstadt mit. Der Jugendliche habe zuletzt in Norddeutschland gelebt.

Das Motiv für die Tat ist weiter unklar. Hinweise auf einen politischen oder terroristischen Hintergrund sehen die Ermittler nicht.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte Informationen von SPIEGEL ONLINE, wonach der Täter nicht mit scharfen Waffen ausgerüstet war. Er verfügte demnach über eine Schreckschusspistole, ein Schreckschussgewehr und eine Handgranatenattrappe.

Der 19-Jährige hatte den Ermittlungen zufolge am Donnerstagnachmittag maskiert und bewaffnet vier Angestellte des Kinocenters und 14 Besucher als Geiseln genommen und bedroht. Darunter waren demnach auch Kinder. Ein Spezialeinsatzkommando stürmte schließlich das Kino und erschoss den Mann. Ansonsten wurde niemand verletzt.

Der Kriminalpsychologe Rudolf Egg mutmaßte, dass der Geiselnehmer möglicherweise die Polizei zu den tödlichen Schüssen zwingen wollte. Das in den USA "Suicide by cop" (Suizid durch Polizei) genannte Vorgehen sei ein mögliches Motiv.

"Wenn jemand bewaffnet in einem Kino um sich schießt, muss er damit rechnen, dass dies als Terrorgefahr gewertet wird und er von einem hochgerüsteten Einsatzkommando bekämpft wird." Dies könne ein Teil des Plans des Täters gewesen sein. Dafür spreche, dass der Mann keine Forderungen gestellt und niemanden persönlich bedroht habe. Ähnliches sei von bestimmten Amokläufern an Schulen bekannt.

Allerdings seien viele wesentliche Fragen noch offen, etwa ob der Täter in psychiatrischer Behandlung war und ob er der Polizei schon früher wegen Gewalt- oder anderer Straftaten aufgefallen war.


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