Sie habe das heranrasende Fahrzeug erst beim Abbiegen bemerkt, gab sie an. Der Motorradfahrer wurde schwer verletzt. Das Landgericht hatte in erster Instanz die volle Schuld beim ihm gesehen.
In der jetzt mitgeteilten Entscheidung vom 23. Februar sahen die Richter des Oberlandesgerichts Hamm jedoch auch die Autofahrerin in der Haftungspflicht. Aufgrund der starken Tempoüberschreitung muss der Motorradfahrer mit 70 Prozent zwar den Hauptteil des Schadens übernehmen, für den Rest muss allerdings die Autofahrerin aufkommen.
Bei ausreichender Weitsicht hätte sie die hohe Geschwindigkeit des Motorradfahrers erkennen und in Folge stehen bleiben oder wenigstens schneller anfahren müssen, als sie es getan hatte, urteilten die Richter. In beiden Fällen sei ein Unfall vermeidbar gewesen.
Nach Angaben des Gerichts kommt es häufig zu gerichtlichem Streit nach Unfällen mit einem Raser und Vorfahrtsverletzungen. Lesen Sie hierzu auch diese ausführliche Analyse.
Quelle : spiegel.de
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