Die beiden Verteidiger wollen gegen die Verurteilung des 94-Jährigen zu fünf Jahren Haft vorgehen. Auch neun der insgesamt 19 Nebenkläger-Anwälte wollten eine Überprüfung des Urteils erreichen, erklärte das Gericht.
Sie halten den ehemaligen SS-Wachmann der Mittäterschaft für schuldig, nicht nur der bloßen Beihilfe. Andere Nebenkläger und die Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel - auch in der Hoffnung, dass das Urteil schnell rechtskräftig wird.
Bis Mitte August haben die Richter nun Zeit, das Urteil schriftlich zu begründen. Erst wenn diese Begründung vorliegt, müssen Verteidiger und Nebenklage-Anwälte erklären, warum sie das Urteil anfechten wollen. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, bleibt Reinhold Hanning auf freiem Fuß. Auch über die Frage der Haftfähigkeit muss erst später entschieden werden.
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