ÖAMTC-Juristen raten von Kundenforderungen gegen den VW-Konzern wegen behaupteten Wertverlusts, Schadenersatz oder auch Rückabwicklung von Kaufverträgen ab. Grundlage dafür sei laut ÖAMTC ein Testergebnis, nach dem Leistung und Verbrauch auch nach Aktualisierung der Schummelsoftware gleich bleiben. Den Kunden sei daher kein Schaden entstanden und daher hätten auch Schadenersatzklagen kaum Aussicht auf Erfolg.
Für den Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist das ein sehr überraschendes Ergebnis. Die Schlussfolgerungen des ÖAMTC aus dem Test seien unverständlich und überhaupt nicht nachvollziehbar, sagt Ulrike Wolf vom VKI im „Ö1-Morgenjournal“. Für die Kunden sei sehr wohl ein Schaden realisiert, der sich aus einem Minderwert beim Wiederverkauf ergebe. „Der merkantile Minderwert basiert nicht darauf, was richtig oder falsch ist, sondern darauf, was der Markt glaubt“, argumentiert Wolf. Die Kunden hätten einen Vertrauensschaden erlitten, da den Autos der Mangel der Trickserei anhafte.
VKI: Linzer Urteil maßgeblicher
Vielmehr sieht der VKI das nicht rechtskräftige Urteil eines Linzes Gerichtes als richtungsweisend, wonach ein oberösterreichischer Autofahrer, der seinen Händler wegen Irrtums verklagt und in erster Instanz recht bekommen hatte, seinen VW-Touran zurückgeben darf und einen Großteil des Preises zurückerstattet erhält.
Für das Gericht sei eine Vertragsanfechtung wegen Irrtums sehr wohl ein Punkt, aber auch dass aus der Gewährleistung ein nicht unerheblicher Schaden abzuleiten sei. Zudem sei nur Volkswagen nach einem Jahr technischer Vorbereitungen und Freigabe durch das deutsche Umweltbundesamt in der Lage, den Schaden zu beseitigen. Hier den Anspruch auf Gewährleistung zu verneinen, sei in keiner Weise nachvollziehbar, so Wolf abschließend.
Quelle: diepresse.com
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