Die Entscheidung sei einstimmig gefallen, sagte deren Vorsitzender Jan Zilius in Berlin. Die Bundesregierung kann die Empfehlung nur annehmen oder ablehnen, nicht aber verändern. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) wollte sich noch am Nachmittag zu dem Vorschlag äußern.
Grundlage für die Entscheidung des Gremiums - in dem Arbeitgeber und Gewerkschaften paritätisch vertreten sind - ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Tarifindex. In ihn fließen rund 500 Tarifverträge ein.
In den vergangenen eineinhalb Jahren stiegen die Löhne und Gehälter um durchschnittlich 3,2 Prozent. Strittig war zwischen dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerlager bis zuletzt, ob auch die jüngsten Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst sowie der Metall- und Elektrobranche berücksichtigt werden sollten.
Der bundesweite Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2015 eingeführt. Er gilt für rund vier Millionen Beschäftigte des Niedriglohnsektors. Die nächste Anhebung steht zum 1. Januar 2019 an. Das Gesetz sieht alle zwei Jahre eine Anpassung vor.
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