Schweden, Bolivien und Äthopien in den Sicherheitsrat gewählt

  29 Juni 2016    Gelesen: 640
Schweden, Bolivien und Äthopien in den Sicherheitsrat gewählt
Fünf der zehn nicht-ständigen Mitglieder im UN-Sicherheitsrat werden neu vergeben. Für Westeuropa wird die Vollversammlung neben Schweden noch einen zweiten Staat wählen.
Schweden wird für die Jahre 2017 und 2018 Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN). Das Land setzte sich bei einer Abstimmung der UN-Vollversammlung gegen die Niederlande und Italien durch. Auch Bolivien und Äthopien werden in den kommenden Jahren je einen Sitz in dem Gremium bekommen.

Die beiden anderen Bewerber aus Europa, Niederlande und Italien, konkurrieren nun in einem zweiten Wahlgang um den verbleibenden zweiten Platz für ein europäisches Land. Äthiopien und Bolivien hatten bei der Wahl keinen Gegenkandidaten. Die Wahl für den Sitz aus dem asiatischen Raum muss in einem zweiten Wahlgang entschieden werden. Im ersten Durchgang konnten sich weder Kasachstan noch Thailand mit der nötigen Zweidrittel-Mehrheit durchsetzen.

Das höchste Gremium der UN besteht insgesamt aus 15 Mitgliedern. Den Kern bilden dabei die fünf ständigen Mitglieder USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien. Zudem werden zehn nicht ständige Mitglieder gewählt, die für zwei Jahre Mitglied im Sicherheitsrat werden. Jedes Jahr scheiden fünf Länder aus, die dann durch neu gewählte ersetzt werden.
Bei der Wahl der nicht-ständigen Mitglieder gibt es eine Aufteilung in Regionale Gruppen. Der afrikanische Block hat Anspruch auf drei Sitze. Asien, die Gruppe der lateinamerikanischen und karibischen Staaten und die Gruppe der westeuropäischen und anderen Staaten je auf zwei und Osteuropa auf einen Sitz.

Laut Charta der UN sollen den Mitgliedern des Sicherheitsrates "die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit" übertragen werden. Dabei können auch "Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen" beschließen, welche für die Mitgliedsstaaten bindend ist.


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