Wie genau die Auflagen für Pistorius aussehen, gab auch die Kommission nicht bekannt. Sie erklärte lediglich, dass er ständig in psychotherapeutischer Behandlung sein müsse und keinen Zugriff auf Waffen haben dürfe. Experten zufolge könnten die Auflagen Hausarrest für eine bestimmte Zahl an Stunden pro Tag oder eine elektronische Fußfessel bedeuten.
Der unterschenkelamputierte Sportler hatte im Februar 2013 seine Freundin Steenkamp erschossen und war dafür im Oktober 2014 wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Nach südafrikanischem Recht darf frühzeitig aus der Haft entlassen werden, wer mindestens ein Sechstel seiner Strafe verbüßt hat. Dies ist bei Pistorius der Fall.
Pistorius beteuerte stets, seine Freundin für einen Einbrecher gehalten und sie in Panik erschossen zu haben. Ebenso wie Steenkamps Eltern glaubt aber auch die Staatsanwaltschaft nicht an diese Version. Sie legte Berufung ein und strebt nun ein Urteil wegen Mordes und damit eine höhere Haftstrafe an. Der Berufungsprozess soll am 3. November beginnen.
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