Das seit längerem geplante Vorhaben könne am 7. Juli vom Bundestag verabschiedet werden, wie die Rechtsexperten von Union und SPD mitteilten. Auch verschärfte Bestimmungen zum Kampf gegen Menschenhandel stehen dann in zweiter und dritter Lesung auf der Tagesordnung.
"In der Gesetzesbegründung haben wir geregelt, wann von Zwangsprostitution auszugehen ist, damit sich kein Freier herausreden kann", erklärte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner. Von Zwangsprostitution sei auszugehen, "wenn die Prostituierte Verletzungen aufweist, wenn sie in eingeschüchtertem Zustand ist oder wenn Umstände vorliegen, die am freien Willen der Prostituierten zweifeln lassen - etwa wenn ein Zuhälter den Kontakt anbahnt und Entgelt und Art der sexuelle Handlung aushandelt".
Nach den Gesetzesplänen müssen Freier von Zwangsprostituierten mit Haftstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren rechnen.
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