Kern: Keine Volksabstimmung bei EU-Vertrags-Änderung

  30 Juni 2016    Gelesen: 348
Kern: Keine Volksabstimmung bei EU-Vertrags-Änderung
Bundeskanzler Christian Kern fühlt sich nicht an die Ankündigung seiner beiden Vorgänger gebunden, er will Österreich keinem EU-Referendum aussetzen. Eine Ausnahme sieht Kern allerdings schon.

Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) fühlt sich nicht an die Ankündigung seiner Vorgänger Alfred Gusenbauer und Werner Faymann gebunden, bei künftigen Änderungen der EU-Verträge eine Volksabstimmung in Österreich abhalten zu lassen. Das sagte er am Mittwoch in der ZiB2 des ORF-Fernsehens. Bei einem EU-Beitritt der Türkei solle man aber sehr wohl eine Volksabstimmung durchführen, sagte Kern.

In seiner Analyse für das Ja der Briten zum Austritt aus der EU widersprach Kern Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP). Kurz hatte gegenüber den Zeitungen der deutschen Funke Mediengruppe (Mittwoch) die Flüchtlingspolitik als "dramatischsten Fehler" der EU bezeichnet. Dieser sei am Ende entscheidend für den Ausgang des Brexit-Referendums gewesen. Kern sagte im ORF: "Ich sehe hier keinen dramatischen Fehler."

Quelle: diepresse.com

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