Wie österreichische Medien übereinstimmend berichten, dürfte das Gericht die Stichwahl für ungültig erklären. Möglicherweise werde aber auch nur die Wahl in einigen Wahlbezirken gekippt, schreibt der „Standard“ unter Berufung auf „wohlinformierte Juristen“. Auch die Zeitung „Die Presse“ berichtet, alles deute auf eine Aufhebung der Stichwahl hin. Demnach haben die Richter des VfGH die Annulierung der Wahl am Donnerstag bereits beschlossen.
Die rechtspopulistische FPÖ hatte nach der knappen Niederlage ihres Kandidaten Norbert Hofer am 22. Mai die Wahl wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten in 94 von 117 Bezirkswahlbehörden angefochten. Der Verfassungsgerichtshof musste prüfen, ob die Wahl trotz formaler Mängel gilt oder zumindest in Teilen wiederholt werden muss. Der VfGH hatte 90 Zeugen zur Klärung der Vorwürfe geladen.
Erstmals kamen am Mittwoch die drei Prozess-Parteien ausführlich vor dem Verfassungsgerichtshof zu Wort. Dabei begründete die FPÖ ihre Anfechtung der Wahl abermals mit massiven formalen Mängeln bei der Auszählung der Briefwahlstimmen. „Die Fehler gehen sowohl von der Zahl als auch vom Gewicht über das hinaus, was ein Rechtsstaat bei Wahlen akzeptieren kann“, sagte Anwalt Michael Rohregger. So seien 573.000 Wahlkarten nicht vorschriftsmäßig aufbewahrt worden. Mit einem Vorsprung von nur knapp 31.000 Stimmen hatte der Grünen-nahe Alexander Van der Bellen gegen den FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer die Stichwahl am 22. Mai gewonnen.
„Erstaunen über fehlendes Unrechtsbewusstsein“
Der Leiter der Bundeswahlbehörde, Robert Stein, sagte, die Aussagen der bisher 67 Zeugen hätten bei ihm „Erstaunen über fehlendes Unrechtsbewusstsein“ in einzelnen Bezirkswahlbehörden ausgelöst. Die Vertreter des designierten Bundespräsidenten Van der Bellen erklärten, die Vorgänge hätten keinen Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt. Für einen Wahlbetrug gebe es „nicht den geringsten Anhaltspunkt“, sagte Anwalt Georg Bürstmayr.
FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer betonte, für eine Wahlwiederholung sei es nicht nötig, eine Wahlmanipulation nachzuweisen. Es reiche die Möglichkeit dazu. Die Wahlgesetze seien „wörtlich und sehr streng auszulegen“.
Der Amtsantritt des neuen Bundespräsidenten ist bisher für den 8. Juli geplant. Nach Medien-Informationen hat das Innenministerium vorsorglich bereits den 25. September und den 2. Oktober als mögliche Termine für eine Neuauflage der Wahl vorgemerkt.
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