„Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie. Es ist das vornehmste Pflicht des Verfassungsgerichtshofs, dieses Fundament zu bewahren“, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Gerhart Holzinger, zur Begründung. „Die Entscheidung macht niemanden zum Gewinner oder Verlierer – sie soll das Vertrauen stärken.“ Deshalb werde der Anfechtung der Wahl durch die FPÖ stattgegeben.
Die rechtspopulistische FPÖ hatte nach der knappen Niederlage ihres Kandidaten Norbert Hofer am 22. Mai die Wahl wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten in 94 von 117 Bezirkswahlbehörden angefochten. Der Verfassungsgerichtshof musste prüfen, ob die Wahl trotz formaler Mängel gilt oder zumindest in Teilen wiederholt werden muss. Der VfGH hatte 90 Zeugen zur Klärung der Vorwürfe geladen.
Müssen sich noch einmal zur Wahl stellen: der Grünen-nahe und in der Stichwahl siegreiche Alexander van der Bellen (l.) und FPÖ-Kandidat Norbert Hofer
Die FPÖ begründete ihre Anfechtung der Wahl mit massiven formalen Mängeln bei der Auszählung der Briefwahlstimmen. „Die Fehler gehen sowohl von der Zahl als auch vom Gewicht über das hinaus, was ein Rechtsstaat bei Wahlen akzeptieren kann“, sagte Anwalt Michael Rohregger. So seien 573.000 Wahlkarten nicht vorschriftsmäßig aufbewahrt worden. Mit einem Vorsprung von nur knapp 31.000 Stimmen hatte der Grünen-nahe Alexander Van der Bellen gegen den FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer die Stichwahl am 22. Mai gewonnen.
„Erstaunen über fehlendes Unrechtsbewusstsein“
Der Leiter der Bundeswahlbehörde, Robert Stein, sagte, die Aussagen der bisher 67 Zeugen hätten bei ihm „Erstaunen über fehlendes Unrechtsbewusstsein“ in einzelnen Bezirkswahlbehörden ausgelöst. Die Vertreter des designierten Bundespräsidenten Van der Bellen hatten erklärt, die Vorgänge hätten keinen Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt. Für einen Wahlbetrug gebe es „nicht den geringsten Anhaltspunkt“, so Anwalt Georg Bürstmayr.
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