Messerangriff auf Kölner Oberbürgermeisterin: 14 Jahre Haft für Reker-Attentäter

  01 Juli 2016    Gelesen: 595
Messerangriff auf Kölner Oberbürgermeisterin: 14 Jahre Haft für Reker-Attentäter
Der Mann, der die Kölner Oberbürgermeisterin Reker fast umgebracht hat, muss 14 Jahre ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte ihn wegen versuchten Mordes.

Im Prozess um das Attentat auf die heutige Kölner Oberbürgermeisterin (OB) Henriette Reker hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den Angeklagten Frank S. zu 14 Jahren Haft verurteilt. Der 45-Jährige sei des versuchten Mordes schuldig.


"Er wollte ein Signal gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung setzen", sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Havliza in ihrer Urteilsbegründung. "Er wollte ein Klima der Angst schaffen und die Politik beeinflussen." Bei der Verkündung des Urteils schüttelte S. kurz mit dem Kopf. Die Bundesanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert, der Verteidiger höchstens 15 Jahre.

Reker schwebte in Lebensgefahr

Frank S. hatte Reker am 17. Oktober 2015, einen Tag vor der OB-Wahl, ein großes Jagdmesser in den Hals gerammt und vier weitere Menschen verletzt.

Reker war damals als Sozialdezernentin für die Unterbringung von Flüchtlingen in Köln zuständig. Nach dem Angriff schwebte sie in Lebensgefahr und lag mehrere Tage im künstlichen Koma.

Frank S. hatte die Tat vor Gericht eingeräumt, eine Tötungsabsicht aber bestritten. "Ich wollte Frau Reker nur verletzen, deswegen lebt sie heute noch." Er habe Reker, der er eine "linksradikale Esoterik-Politik" vorwarf, lediglich als Stadtoberhaupt verhindern wollen.

Richterin Havliza sagte in ihrer Urteilsbegründung: "Er hielt die Bundesregierung nicht für berechtigt, Flüchtlinge ins Land zu lassen." Dagegen habe er ein "extremes und brutales Zeichen" setzen wollen.

Während des Verfahrens beklagte sich S. über "stümperhaft manipulierte Akten", nannte seinen Anwalt einen "Totalausfall" und die Polizisten, die ihn belasteten, "schwer kriminell". Reker warf er vor, sie führe einen "Rachefeldzug" gegen ihn.

Der psychiatrische Gerichtsgutachter Norbert Leygraf stellte bei S. eine "paranoid-narzisstische Persönlichkeitsstörung" fest, gleichwohl sei er voll schuldfähig. Frank S. widersprach. Er sei "bei bester Gesundheit" und "bei klarem Verstand".

Frank S. hatte in Bonn der rechten Szene angehört und wegen einer Reihe überwiegend rechtsradikal motivierter Gewalttaten drei Jahre im Gefängnis gesessen. Er hatte auch an Neonazi-Aufmärschen für Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß teilgenommen.

Quelle: spiegel.de

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