Die „Transitzonen“ liegen jenseits der ungarischen Grenzzäune - und damit nach ungarischer Auffassung nicht auf ungarischem Staatsgebiet. Flüchtlinge können dort Asylanträge stellen. Werden illegal eingereiste Flüchtlinge aufgegriffen, müssten sie nach dem seit Sommer 2015 geltenden Gesetz in Ungarn wegen Grenzverletzung vor Gericht kommen. Bisher geschah dies nach Angaben von Bakondi in 4942 Fällen. In der Regel werden sie zur Abschiebung nach Serbien oder Kroatien verurteilt, jedoch wird dies kaum umgesetzt, weil diese Nachbarländer die Flüchtlinge kaum zurücknehmen.
Seit Anfang dieses Jahres habe Ungarn 17.351 illegal eingereiste Menschen aufgegriffen, sagte Bakondi. Im gesamten Jahr 2015 seien es rund 391.000 gewesen. 330 Flüchtlinge befänden sich in Haft. Von ingsesamt rund 199.000 Asylanträgen habe Ungarn 264 genehmigt.
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