Warum das neue Sexualstrafrecht wertlos ist

  08 Juli 2016    Gelesen: 654
Warum das neue Sexualstrafrecht wertlos ist
"Nein heißt nein" und andere Regeln sind vor allem Populismus. In der Praxis bringen sie nichts. Steht Recht nur auf dem Papier, damit das Volk sich besser fühlt, schadet das dem Rechtsstaat.
Der Bundestag hat die Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen. Seit Monaten wird der Öffentlichkeit erklärt, dass diese Reform eine Lücke im Gesetz schließt. Das Schlagwort lautete: "Nein heißt Nein." Die Initiatoren behaupteten, dass Frauen künftig besser vor sexuellen Übergriffen durch triebtätige Männer geschützt werden.

Die wenigen, die sich in der aufgeheizten Stimmung wagten, darauf hinzuweisen, dass es eines weiteren Schutzes nicht bedürfe, weil der bestehende Schutz ausreiche, standen da wie Verteidiger der ewig männlichen Gewalt.

Wahr ist dennoch, dass es eine Gesetzeslücke nicht gab. Sexuelle Handlungen gegen den Willen eines Beteiligten standen schon vorher unter Strafe. Das Problem war und wird immer bleiben, dass es für sexuelle Handlungen in aller Regel keine Zeugen gibt, dass Glaubhaftmachungen als Beweise genügen müssen.

Wie wird die Handlung gedeutet?.

Das Problem ist ferner, dass bei der Vergewaltigung nicht die Handlung selbst eine Straftat ist, wie bei allen anderen Straftaten, sondern dass ein und dieselbe Handlung – Geschlechtsverkehr – durch die Umstände erst kriminalisiert wird. Die Deutung ist das Problem. Sie lag schon vor der Reform bei den Strafverfolgungsbehörden.

Nun, da das Vergewaltigungsopfer sich nicht mehr gegen Gewalt wehren, die Ablehnung nicht mehr verbalisieren muss, sondern es ausreicht, dass es durch Mimik zeigt, dass es nicht einverstanden ist – nun ist die Deutung sehr viel schwieriger geworden. Es wird vor allem für Männer schwerer werden, sich gegen einen zu Unrecht vorgetragenen Vergewaltigungsvorwurf zu wehren. Und leicht war es schon vorher nicht.

Allgemeiner Anerkennung erfreut sich auch die Einführung des Straftatbestands der "sexuellen Belästigung". Die Notwendigkeit war angeblich durch die Übergriffe der Kölner Silvesternacht entstanden, in der Männer Frauen umringt und unsittlich berührt hatten. Das Wort "Grapschen" fand Einzug in den politischen Diskurs.

Es stimmt aber nicht, dass die Taten bisher nicht strafbar waren. Sie hatten nur keinen eigenen Paragrafen. Ob die Übergriffe als "Beleidigungen" oder als "sexuelle Belästigung" bestraft werden, ist den Opfern egal, solange sie tatsächlich verfolgt werden.

Nun könnte man sagen: Die Parteien machen halt ein bisschen Populismus, überflüssige Gesetze richten keinen Schaden an. Aber das ist falsch. Denn Recht ist das Gewebe der Gesellschaft. Es ist dazu da, unbedingt durchgesetzt zu werden. Steht Recht nur auf dem Papier, damit das Volk sich besser fühlt, hat der Rechtsstaat kapituliert.

Quelle : welt.de

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