Integrationsgesetz kann in Kraft treten

  08 Juli 2016    Gelesen: 804
Integrationsgesetz kann in Kraft treten
Der Zugang zum Arbeitsmarkt soll erleichtert, Sanktionen verschärft werden: Dem neuen Integrationsgesetz steht nichts mehr im Weg, der Bundesrat hat keine Einwände.
Das umstrittene Integrationsgesetz der großen Koalition als Reaktion auf den starken Zustrom von Flüchtlingen kann in Kraft treten. Der Bundesrat verzichtete auf Anrufung des Vermittlungsausschusses und ließ das Gesetzespaket passieren. Der Bundestag hatte es erst am Donnerstag verabschiedet.

Die Regelung soll Flüchtlingen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Gleichzeitig drohen aber auch verschärfte Sanktionen - etwa wenn Integrationskurse nicht wahrgenommen werden. Besonders umstritten ist die Regelung, wonach der Staat den Betroffenen unter bestimmten Umständen für drei Jahre den Wohnort vorschreiben kann.

Der Bund verpflichtet sich mit dem Gesetz, 100.000 gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten nach dem Vorbild der Ein-Euro-Jobs zu schaffen. Zudem fällt in vielen Regionen die Vorrangprüfung weg, wonach Bewerber mit deutschem oder EU-Pass bei einer freien Arbeitsstelle eigentlich bevorzugt werden müssen.

Wer eine Ausbildung anfängt, darf während der gesamten Lehre und - sofern sich ein Job findet - auch mindestens zwei Jahre danach im Land bleiben. Das Angebot an Integrationskursen wird ausgeweitet, gleichzeitig werden aber auch mehr Menschen zur Teilnahme verpflichtet. Bei einer Verweigerung drohen Leistungskürzungen.

Kritik aus den Ländern

Der Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering von der SPD, kritisierte in der Debatte die Rückwirkung der Wohnsitzauflage. Dadurch könnten Zuwanderer, die sich schon an einem bestimmten Ort eingerichtet und integriert hätten, zum Ortswechsel gezwungen werden. Der Antrag Mecklenburg-Vorpommerns auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand in der Länderkammer aber keine Mehrheit. Die Auflage gilt für Ausländer, die seit dem 1. Januar diesen Jahres anerkannt wurden oder erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben.

Auch der nordrhein-westfälische Sozialminister Rainer Schmeltzer kritisierte, das Gesetz enthalte "Lücken und Leerstellen", über die in Zukunft noch beraten werden müsse. Der SPD-Politiker forderte, dass anders als im Gesetz vorgesehen auch Flüchtlinge aus Ländern mit geringer Schutzquote in den Genuss der Integrationskurse kommen sollten, wenn sie trotz ihrer Ablehnung länger in Deutschland bleiben. Dies ist etwa der Fall, wenn ihr Heimatland sie nicht aufnimmt.

Tags:


Newsticker