Verfassungsschutz sieht AfD weiter nicht als Beobachtungsobjekt

  11 Juli 2016    Gelesen: 553
Verfassungsschutz sieht AfD weiter nicht als Beobachtungsobjekt
Der Bundesverfassungsschutz sieht weiter keinen Anlass für eine komplette Überwachung der AfD.

"Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Partei die Voraussetzungen erfüllt, um ein Beobachtungsobjekt des Bundesverfassungsschutzes zu sein", sagte eine Sprecherin der Behörde am Montag auf Anfrage in Berlin. Die Alternative für Deutschland sei aus Sicht der Behörde keine rechtsextremistische Partei. Allerdings werde beobachtet, ob Extremisten in die AfD und andere Parteien hineinwirkten und diese rechtsextremistisch beeinflussten. Wenn sich der Verfassungsschutz Personen anschaue, dann nicht wegen einer AfD-Mitgliedschaft, sondern aufgrund rechtsextremistischer Bestrebungen.

Mehrere Politiker hatten sich am Wochenende dafür ausgesprochen, die AfD durch den Verfassungsschutz ins Visier zu nehmen. Der innenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Stephan Mayer, sagte Reuters, die AfD sei eine rechtspopulistische und in manchen Teilen auch verfassungsfeindliche Partei. Die Beobachtung einzelner Funktionäre möge angezeigt sein. "Man muss aber aufpassen, dass man der AfD nicht unnötig zu einem Märtyrerimage verhilft, von dem sie profitiert."

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Burkhard Lischka, forderte eine Teil-Überwachung. Wenn die Behörden auf der einen Seite über Jahre hinweg die Linke beobachtet hätten, sich jetzt weigerten, auf Teile der AfD ein Auge zu werfen, müssten sie sich vorwerfen lassen, "mit zweierlei Maß zu messen", sagte Lischka zu Reuters.

Quelle: reuters.com


Tags:  


Newsticker