Nur eingeschränkter Schutz für Syrer

  15 Juli 2016    Gelesen: 865
Nur eingeschränkter Schutz für Syrer
Flüchtlinge, die unter den sogenannten subsidiären Schutz fallen, können erst nach zwei Jahren ihre engsten Angehörigen nachholen. Die Organisation Pro Asyl kritisiert, dass mittlerweile fast jeder zweite Syrer nur noch diesen Status erhält.
Immer mehr syrische Flüchtlinge erhalten in Deutschland nur noch den eingeschränkten Status eines subsidiären Schutzes. Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) mitteilte, betraf dies im Juni 10.224 von 23.103 Entscheidungen über die Asylanträge von Syrern und damit fast die Hälfte aller Fälle. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl kritisiert diese Entwicklung scharf.

"Die politisch forcierte Entscheidungspraxis des Bamf verhindert, dass Tausende ihre Familien legal nachholen können", hieß es in einer Erklärung von Pro Asyl. Dies führe dazu, dass viele "auf Jahre hinaus getrennt bleiben".

Hintergrund ist die von Union und SPD durchgesetzte Neuregelung, wonach ab dem Stichtag 17. März 2016 für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz das Recht auf Familiennachzug ausgesetzt wurde, wonach anerkannte Flüchtlinge Mitglieder der Kernfamilie wie Ehepartner oder minderjährige Kinder nach Deutschland nachholen können. Die SPD hatte ihre Zustimmung damals damit begründet, dass davon nur wenige Syrer betroffen wären. "Der Trend geht in die andere Richtung", erklärte dazu nun Pro Asyl.

Jahrelange Bearbeitungsverfahren

Den Vorwurf politischer Einflussnahme auf die Bamf-Entscheidungen begründete die Organisation damit, dass 2014 der Anteil lediglich subsidiär Geschützter unter den Syrern nur 13,6 Prozent betragen habe, während der großen Mehrheit der höhere Flüchtlingsstatus auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention zugesprochen wurde. "Die Schlechterstellung syrischer Asylsuchender beim gewährten Schutzstatus entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage und ist allein Ausdruck politischen Willens", wirft Pro Asyl der Bundesregierung vor.

2015 war insofern ein Sonderfall gewesen, weil in diesem Jahr die meisten Syrer in einem beschleunigten Verfahren ohne mündliche Anhörung die Anerkennung als Flüchtlinge erhielten. Auch Anfang 2016 war der Flüchtlingsstatus nach der Genfer Konvention für Syrer noch die Regel gewesen. Alle Flüchtlinge, die nach dem Stichtag den subsidiären Schutz erhielten, können erst ab 16. März 2018 einen Antrag auf Familiennachzug stellen. Zu dieser Wartezeit kommt dann das derzeit oft jahrelange Bearbeitungsverfahren.

Quelle: n-tv.de

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