"Vorbescheide, die die Steuerlast eines Unternehmens künstlich verringern, stehen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang - sie sind illegal", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Sie hoffe, dass diese Botschaft bei den Regierungen der Mitgliedstaaten und den Unternehmen Gehör finde.
Steuervorbescheide an sich seien zwar absolut legal, stellte die EU-Kommission klar. Bei den beiden geprüften Bescheiden wurden für die Berechnung der Unternehmensgewinne jedoch künstliche und komplexe Methoden genehmigt, die die wirtschaftliche Realität außer Acht ließen. Bei Starbucks ist die Kaffeerösterei des US-Konzerns in den Niederlanden betroffen, bei Fiat die Finanzierungsgesellschaft in Luxemburg.
Die Kommission ordnete an, dass Luxemburg und die Niederlande die von Fiat beziehungsweise Starbucks nicht entrichtete Steuer einfordern müssen, "um die von den beiden Gruppen in Anspruch genommenen unfairen Wettbewerbsvorteile zu beseitigen und die Gleichbehandlung mit anderen Unternehmen, die sich in einer ähnlichen Lage befinden, wiederherzustellen".
Die Kommission hatte im Juni 2014 Ermittlungsverfahren zu Fiat und Starbucks eingeleitet. Die Fälle hatten dann im Zusammenhang mit der sogenannten "Luxleaks"-Affäre eine neue Brisanz bekommen. Dabei hatte ein internationales Recherchenetzwerk Ende vergangenen Jahres über Hunderte Fälle berichtet, in denen multinationale Konzerne in Luxemburg auf Kosten anderer EU-Länder Steuerzahlungen vermeiden. Sie nutzten dazu Tochterfirmen, die im Prinzip selbst keinen Umsatz machten, und verlagerten auf sie ihre Gewinne aus anderen EU-Staaten.
Bei der Kommission sind noch weitere Fälle anhängig, bei denen auf unzulässige Subventionen geprüft wird. Es geht dabei um den Online-Händler Amazon in Luxemburg und den Computerhersteller Apple in Irland.
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