“Schockierend milde“ Haftstrafe: Staatsanwaltschaft geht im Pistorius-Prozess in Berufung

  21 Juli 2016    Gelesen: 684
“Schockierend milde“ Haftstrafe: Staatsanwaltschaft geht im Pistorius-Prozess in Berufung
Die südafrikanische Staatsanwaltschaft hat im Verfahren gegen Oscar Pistorius Berufung angekündigt. Ein Gericht hatte ihn wegen Totschlages an seiner Freundin Reeva Steenkamp zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Der zu sechs Jahren Haft verurteilte südafrikanische Paralympicssieger Oscar Pistorius muss womöglich doch länger im Gefängnis bleiben. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, gegen das Urteil des Berufungsgerichtes in Pretoria von Anfang Juli in Berufung zu gehen.

Nach eingehender Prüfung des Urteils habe sie sich zu dem Schritt entschlossen, teilte die Anklagebehörde mit. Zur Begründung hieß es, die Haftstrafe für "das Verbrechen des Mordes" sei "schockierend milde" und damit ungerecht.

Richterin Thokozile Masipa war beim Strafmaß neun Jahre unter der von der Anklage geforderten Strafe von 15 Jahren geblieben. In der Begründung führte sie einige strafmildernde Umstände an, darunter auch die von der Verteidigung vorgebrachte Möglichkeit einer Verwechslung.

Der im Südafrika verwendete Mord-Begriff entspricht im deutschen Rechtssystem dem Tatbestand des Totschlags. In erster Instanz war der unterhalb der Knie amputierte Prothesensprinter wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, allerdings hatte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Einspruch gegen das milde Urteil eingelegt.

Quelle : spiegel.de

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