Nach eingehender Prüfung des Urteils habe sie sich zu dem Schritt entschlossen, teilte die Anklagebehörde mit. Zur Begründung hieß es, die Haftstrafe für "das Verbrechen des Mordes" sei "schockierend milde" und damit ungerecht.
Richterin Thokozile Masipa war beim Strafmaß neun Jahre unter der von der Anklage geforderten Strafe von 15 Jahren geblieben. In der Begründung führte sie einige strafmildernde Umstände an, darunter auch die von der Verteidigung vorgebrachte Möglichkeit einer Verwechslung.
Der im Südafrika verwendete Mord-Begriff entspricht im deutschen Rechtssystem dem Tatbestand des Totschlags. In erster Instanz war der unterhalb der Knie amputierte Prothesensprinter wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, allerdings hatte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Einspruch gegen das milde Urteil eingelegt.
Quelle : spiegel.de
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